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Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-06-19

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-19

Wortprotokoll

Wir haben uns in der Fraktion natürlich nicht mehr eingehend über dieses Thema unterhalten können; so weiss ich nicht, ob ich eine Mehrheit der Fraktion vertrete. Ich vertrete sicher die Mehrheit der Delegation unserer Fraktion in der Kommission, und ich spreche zumindest für einen Teil der Fraktion.

Das ganze Differenzbereinigungsverfahren ist aus meiner Sicht äusserst unbefriedigend verlaufen. An sich hätte man nach der zweiten Runde wieder Kommissionssitzungen einberufen müssen, um die Frage des Systemwechsels neu diskutieren zu können. Aber unter dem - echten oder vorgegebenen - Zeitdruck haben wir darauf verzichtet, weil die Presseförderung ja im nächsten Jahr weiterlaufen soll.

Um es vorwegzunehmen: Die ordnungspolitischen Fragen haben wir eigentlich schon vor sehr langer Zeit beantwortet. Wir haben schon im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 festgehalten - auch der Bundesrat hat es mit seiner Botschaft vom September 2002 getan -, dass die Befristung der Presseförderung in der Annahme verlangt worden war, dass dannzumal neue Bestimmungen über die Presseförderung vorliegen würden. Diese Frage wurde also schon 2002 beantwortet. Es ist nicht so, dass die Presseförderung mit dem Auslaufen des jetzigen Modells hätte abgestellt werden sollen. Dem widersprechen die historischen Tatsachen.

Im März 2005 haben wir eine Motion 04.3433 des Ständerates gutgeheissen, auf welcher unsere Arbeiten nun basieren. Diese Motion zielte auf eine Förderung der Vielfalt der Presse. Insbesondere ging es in dieser Motion darum, die Bedeutung der Presse für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu beachten. Das ist auch der Hintergrund unseres heutigen Beschlusses. Es geht heute nicht primär um finanzpolitische, sondern um staatspolitische Fragen.

Wir sind vom früheren Modell der distanzunabhängigen Vorzugspreise abgewichen, nicht zuletzt aufgrund der undurchsichtigen - um nicht zu sagen: irreführenden - Haltung der Post. In der Subkommission hat die Post angeführt, dass heute auch die grossen Zeitungen nicht marktgerecht, sondern mit verbilligten Taxen transportiert würden, dass sie diese Menge bräuchte, um das nötige Mengengerüst erzielen zu können. Im Ständerat wurde mitgeteilt, die Taxen der grossen Zeitungen seien heute marktgerecht; uns wiederum hat die Post am 11. Juni 2007 eine Mitteilung gesandt, wonach das Modell der SPK des Ständerates kaum umsetzbar sei und dieser Beschluss - es ist jetzt das Modell des Ständerates - zu Mehrkosten für die Zustellung in dünnbesiedelten Gebieten führen würde usw. Das Modell des Ständerates wurde von derselben Post in einem dritten Schlenker wiederum negativ beurteilt.

Vor diesem Hintergrund liess sich unser Modell natürlich nicht aufrechterhalten, weil der Hauptpartner dieses Modells eine derart undurchsichtige und zweifelhafte Rolle spielte. Deshalb haben wir uns heute auf die Positionen der Kommission zurückgezogen, wie sie Ihnen geschildert worden sind. Aber wir haben die Beträge nicht einfach aus Lust und Laune erhöht, sondern wir haben es eingedenk des früher hier gefassten Entscheides getan; also eingedenk der gutgeheissenen Motion des Ständerates, die fordert, dass die Vielfalt der regionalen und lokalen Presse gefördert wird - nicht bloss "erhalten", sondern "gefördert".

Deshalb und weil es keine finanzpolitische, sondern eine staatspolitische Vorlage ist, bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

Die Differenz bei der Befristung bestand schon in der ersten Runde der Differenzbereinigung. Die Förderung der kleinen und der Regionalpresse hatten wir schon früher nicht befristet. Das haben ebenfalls Sie gutgeheissen.

Ich bitte Sie also, in allen Punkten der Mehrheit zu folgen. Ich bin zuversichtlich, dass wir damit einen entscheidenden Schritt in Richtung Ständerat machen, um das ursprüngliche Ziel der Motion des Ständerates und auch das ursprüngliche Ziel Ihres Rates in reduzierter Form ab nächstem Jahr doch noch zu erreichen. Ich erinnere Sie daran: Sie haben die ursprüngliche Fassung, die Sie jetzt links auf der Fahne finden, mit einem Verhältnis von 4,5 zu 1 gutgeheissen.