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Vischer Daniel · Nationalrat · 2007-06-19

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-06-19

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, dem Minderheitsantrag Menétrey-Savary zuzustimmen. Er ist mit der Fassung des Bundesrates deckungsgleich.

Wir haben in dieser Strafprozessordnung, im Entwurf des Bundesrates, zwei Einbruchstellen in das Legalitätsprinzip: Die eine ist die Mediation, die andere ist das abgekürzte Verfahren. Beide Verfahren sind in dem Punkt wesensgleich, dass sie einen gewissen Deal-Charakter haben. Sie nähern sich einem Parteiverfahren an. Bei der Mediation geht es zusätzlich darum, dass sie nur bei Antragsdelikten zur Geltung kommt und dass eine Aussöhnung zwischen Täter und Opfer im Vordergrund steht.

Der Ständerat hat sich damit begnügt, die Sache mit einer Kann-Formulierung gewissermassen abzuschieben. Er wollte sie den einzelnen Kantonen überlassen. Der Einwand des Bundesrates, dass es nicht sein kann, dies den Kantonen zu überlassen, wenn wir gleichzeitig eine neue Bundesstrafprozessordnung legiferieren, ist fraglos gerechtfertigt. Die ständerätliche Fassung kann mithin nicht mehr zu Gebote stehen.

Unverständlich aber ist, dass der Bundesrat fast über Nacht von seinem ursprünglichen Mut abgerückt ist und nunmehr von der Mediation, um es so zu sagen, nichts mehr wissen will. Im Vordergrund stehen offenbar allein die Kosten. Der Bundesrat, wenn ich das richtig verstanden habe, argumentiert heute damit, dass den Kantonen gewissermassen nicht von Bundes wegen zusätzliche Kosten für die Mediation aufgebürdet werden dürfen. Wie hoch die Kosten sind, ist sehr umstritten. Mir wurde mitgeteilt, dass zum Beispiel die Angaben in den Grundlagen der Kommission, was die Kosten für das Pilotprojekt des Kantons Zürich betrifft, als zu hoch anzusehen sind. Ich weiss es nicht. Ich glaube aber auch, dass das Kosteninstrument nicht im Vordergrund stehen darf und kann. [PAGE 997]

Die Mediation ist ein modernes Verfahren. Ich finde es richtig, dass hier wie übrigens auch beim abgekürzten Verfahren die Strafprozessordnung diese zwei Einbruchstellen in das Legalitätsprinzip aufnimmt. Ich denke, es ist vor allem im Interesse des Opfers, dass bei Antragsdelikten das Mediationsverfahren möglich wird und auch in der Schweiz Verbreitung findet. Das Mediationsverfahren erlaubt es eben, gewissermassen im stillen Raum, in zähen Verhandlungen eine wirkliche Einigung und Aussöhnung zwischen Täter und Opfer zu erzielen, die in einem Strafprozess sonst praktisch nie erzielt werden kann.

In diesem Sinne habe ich bei dieser Revision - die insgesamt, das muss ich sagen, eine mutige Revision ist und zu einem guten Gesetz führt, auch wenn viele Minderheitsanträge abgelehnt worden sind - kein Verständnis dafür, dass der Bundesrat in diesem Punkt zurückkrebst und wir die Mediation fallenlassen. Ich denke, unser Rat muss heute den Mut aufbringen, diesen modernen Schritt zu tun und die Mediation als Möglichkeit in dieses Gesetz aufzunehmen. Ich bin überzeugt, dass die Mediation in den Kantonen mit Erfahrung mit diesem Institut zu einem wertvollen Instrument wird. Am wenigsten Verständnis habe ich eigentlich dafür, dass just jene, die den Opferschutz zuoberst auf ihre Fahne geschrieben haben, sich am meisten gegen die Mediation wenden. Mediation ist Förderung der Opferinteressen, Mediation ist echte Aussöhnung, Mediation ist modernes Strafverfahren. Und modernes Strafverfahren heisst eben, dass im Strafprozess nicht immer nur das hart ausgelegte Legalitätsprinzip, sondern auch das Verhandlungsprinzip zum Erfolg führen kann. Aus diesem Grund ersuche ich Sie, der Minderheit und der ursprünglichen Fassung des Bundesrates zuzustimmen.

Ein letztes Wort: Es wird argumentiert, die bundesrätliche Fassung sei nicht gut. Wenn wir eine Differenz schaffen, besteht immer noch die Möglichkeit, in einem zweiten Durchgang eine Verbesserung der bundesrätlichen Fassung in Angriff zu nehmen - wenn wir der Mediation heute im Grundsatz zustimmen.