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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2007-06-20

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-20

Wortprotokoll

Als Berichterstatter des Geschäftes "Standortförderung 2008-2011" möchte ich Ihnen zuerst die Ausgangslage schildern. Am 24. August 2004 reichte die WAK des Nationalrates ein Kommissionspostulat ein, in welchem der Bundesrat aufgefordert wurde, bis Ende 2005 ein Konzept für eine effizientere Gestaltung und bessere Koordination der Export- und Importförderung sowie der Landeswerbung unter Einbezug sämtlicher Organisationen vorzulegen (04.3434). Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament stimmten dem Postulat zu. Darum hat das Parlament die Finanzierungsbeschlüsse für die Osec, für Location Switzerland, für Schweiz Tourismus und für die Pro Helvetia auf Ende 2007 beschränkt.

Am 9. Dezember 2005 legte der Bundesrat einen Bericht vor, welcher vier mögliche Organisationsmodelle zum Inhalt hatte. Obwohl vom Parlament gefordert, konnte gemäss der Botschaft des Bundesrates aus verschiedenen Gründen eine Integration sämtlicher Organisationen unter einem oder wenigstens unter zwei Dächern nicht verwirklicht werden. Vielmehr sind die beiden Organisationen Pro Helvetia und [PAGE 1037] Präsenz Schweiz integriert. Damit erfüllt der Bundesrat das Postulat der WAK nur bedingt.

Unter der Bezeichnung "Standortförderung 2008-2011" legt der Bundesrat dem Parlament erstmals eine Sammelbotschaft mit sechs Bundesbeschlüssen vor, welche wohl die wesentlichen Massnahmen für eine koordinierte Export- und Importförderung für die Schweizer Wirtschaft umfasst, die Koordination und ein gemeinsames Handeln für die Landeswerbung jedoch nur bedingt oder gar nicht gewährleistet. Zudem ist auch kein spürbarer Synergieeffekt oder Effizienzgewinn ersichtlich. Daher mag es nicht erstaunen, dass sich die beantragten Kredite etwa in der Höhe der früheren Jahre bewegen und die Beträge nicht reduziert werden konnten, obwohl die WAK im Jahre 2004 einen Kosteneinspareffekt von rund 20 Prozent forderte.

Nun zum Haus der Aussenwirtschaftsförderung: Im Haus der Aussenwirtschaftsförderung sollen die Instrumente der Exportförderung, der Standortpromotion und der Investitionsförderung bzw. Importförderung zugunsten von Entwicklungs- und Transitionsländern unter der einheitlichen operationellen Führung der Osec zusammengelegt werden. Dieser private Verein soll zusätzlich zum gesetzlichen Leistungsauftrag Exportförderung auch die bisherigen Programme von Location Switzerland von der Sofi AG und vom Verein Sippo übernehmen. Die neuen Mandate sollen der Osec auf den 1. Januar 2008 zugewiesen werden. Mit einer getrennten Rechnungsführung soll den unterschiedlichen Zielsetzungen und Anforderungen der von der Osec zu vollziehenden Programme Rechnung getragen werden.

Die Schaffung des Hauses der Aussenwirtschaftsförderung bedingt die Auslagerung von Location Switzerland aus der Bundesverwaltung und eine entsprechende Totalrevision des Bundesgesetzes zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz. Die Sofi AG und der Verein Sippo werden Ende 2007 aufgehoben. Die Leistungsvereinbarung für die Investitionsförderung zugunsten von Entwicklungs- und Transitionsländern der Sofi AG soll stark reduziert und auf die Bedürfnisse der ärmsten Länder konzentriert werden. Die Importförderung von Gütern aus Entwicklungs- und Transitionsländern soll jedoch praktisch unverändert weitergeführt werden. Für die Finanzierung des Hauses der Aussenwirtschaftsförderung schlägt der Bundesrat eine Finanzhilfe für die Exportförderung von jährlich 17 Millionen Franken - oder insgesamt 68 Millionen Franken für die nächsten vier Jahre - vor. Für die Standortpromotion wird eine Finanzhilfe von jährlich 3,4 Millionen Franken beantragt, insgesamt 13,6 Millionen Franken für vier Jahre also. Dies entspricht, wie bereits erwähnt, dem Status quo. Die Finanzierung der beiden Programme der wirtschaftsnahen Entwicklungshilfe soll wie bisher über die Rahmenkredite für Entwicklungshilfe abgewickelt werden.

Zum Tourismusprogramm 2008-2011: Mit dem Tourismusprogramm für die Jahre 2008-2011 beantragt der Bundesrat die Finanzhilfe an Schweiz Tourismus für die nächsten vier Jahre. Zudem schlägt er vor, das Bundesgesetz über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus um weitere vier Jahre zu verlängern und zu finanzieren. Mit diesen betriebs-, branchen- und regionsübergreifenden Massnahmen im Bereich der Reisezielwerbung und der Angebotsgestaltung soll die internationale Marktstellung des Schweizer Tourismus weiter gestärkt werden. Weiter schlägt der Bundesrat vor, die Finanzierung von Schweiz Tourismus gemäss seiner Finanzplanung für die nächsten vier Jahre praktisch im bisherigen Rahmen weiterzuführen.

Schweiz Tourismus soll für die Jahre 2008-2011 insgesamt ein Zahlungsrahmen von 186 Millionen Franken, 2 Millionen mehr als bisher, gewährt werden. Für die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus soll für den gleichen Zeitraum ein um 7 Millionen Franken reduzierter Verpflichtungskredit von 21 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden.

Ich komme zur Beurteilung: Mit der Zusammenlegung der aussenwirtschaftlichen Instrumente und Netzwerke in einem Haus der Aussenwirtschaftsförderung kommt der Bundesrat dem parlamentarischen Anliegen entgegen, die im Ausland eingesetzten Instrumente schlagkräftiger und wirksamer einzusetzen. Es ist auch vorgesehen, dass Wirtschaft und Tourismus in Zukunft vor allem im Bereich der Markenführung für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Schweiz besser zusammenarbeiten. Die Bündelung der Kräfte im Bereich der Wirtschaft und teilweise im Bereich der Landeswerbung ist ein Schritt in die richtige Richtung, erfüllt jedoch, und das muss gesagt sein, das Postulat aus dem Jahr 2004 nicht vollumfänglich.

Bei den fälligen Finanzierungsbeschlüssen hält sich der Bundesrat wohl an seine Finanzplanung, jedoch nicht unbedingt an die Vorgaben der WAK von 2004. Im Bereich des Tourismus wird der Zahlungsrahmen von Schweiz Tourismus um 2 Millionen Franken aufgestockt. Hingegen wird der Verpflichtungskredit für die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit um 7 Millionen Franken gekürzt.

Ich komme zu den Anträgen der WAK: Ohne Gegenstimme empfiehlt Ihnen die WAK, auf die sechs unterbreiteten Vorlagen einzutreten.

Zur Vorlage 1: Die Kommissionsmehrheit stimmt dem bundesrätlichen Entwurf zu einem Beschluss über die Finanzierung der Exportförderung für die Jahre 2008-2011 zu - 14 zu 10 Stimmen - und steht einer Minderheit II gegenüber, welche eine Aufstockung des Zahlungsrahmens der Osec von 68 auf 76 Millionen Franken vorschlägt. Eine Minderheit I schlägt vor, den Zahlungsrahmen sogar auf 88 Millionen Franken zu erhöhen.

Zur Vorlage 2: Die Kommission stimmte mit 15 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen dem Entwurf für ein Bundesgesetz zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz zu. Eine Kommissionsmehrheit beantragt bei Artikel 1, den vom Bundesrat verwendeten Begriff der "nachhaltigen Ansiedlung" durch den präziseren Begriff "langfristige Ansiedlung" zu ersetzen. Zudem lehnte die WAK die Minderheit Recordon ab, und zwar mit 14 zu 7 Stimmen. Diese will die Kriterien der Ansiedlungsförderung noch erweitern. Schliesslich beantragt Ihnen die WAK mit 16 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen die Annahme der Vorlage.

Zur Vorlage 3: Hier beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit - 11 zu 6 Stimmen -, dem bundesrätlichen Entwurf für einen Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung der Information für den Unternehmensstandort Schweiz für die Jahre 2008-2011 im Umfang von 13,6 Millionen Franken zuzustimmen. Eine Minderheit beantragt beinahe eine Verdoppelung des Zahlungsrahmens, nämlich 24 Millionen oder 6 Millionen Franken pro Jahr.

Die Vorlagen 4, 5 und 6 zum Bereich Tourismusförderung wurden von der WAK ohne Gegenstimmen angenommen. Die Frage, ob die verschiedenen tourismuspolitischen Erlasse in einem einzigen Gesetz zusammengefasst werden sollen, wird im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative Vollmer zum Tourismusgesetz an einer der nächsten Sitzungen der WAK behandelt.

Im Namen der WAK des Nationalrates bitte ich Sie, auf die sechs Vorlagen einzutreten und der Kommissionsmehrheit zu folgen.