preparatory:AB 81418
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2007-06-20
Wortprotokoll
Tatsächlich gibt es zwei Bereiche, die etwas quer in der Landschaft unseres Strafrechtssystems stehen. Den einen Bereich haben wir vorher behandelt; es ist die Frage der Mediation, und diese haben wir auf die Seite gelegt. Das hier ist jetzt der zweite Bereich, der Bereich des sogenannten abgekürzten Verfahrens. Dieses hat ja eigentlich einen gewissen Glanz für alle, die sich um Effizienz bemühen, die in der Strafrechtspflege tätig sind. Wer einmal dort gearbeitet hat, weiss, wie stark der Druck der Pendenzen der Geschäfte ist, die auf jedem Untersuchungsrichter, auf jedem Staatsanwalt lasten. Da ist man natürlich froh um jeden Fall, den man einfacher bzw. schneller erledigen kann. Gesamthaft haben wir ja in der Schweiz ohnehin das Problem, dass wir zwar sehr gut ausgebaute Strukturen haben und eine hohe Rechtskultur verfolgen, aber je länger, je mehr Probleme haben, diesen Anforderungen auch gerecht zu werden angesichts der grossen Anzahl der Fälle, die behandelt werden müssen, und angesichts der Tatsache, dass wir hier relativ hochstehende Regelungen haben, die mehr Arbeit verlangen als jene eines abgekürzten Schnellverfahrens.
Ich habe mich in der Kommission in diesem Punkt der Stimme enthalten und muss sagen: Ein Unbehagen bleibt bei mir bezüglich dieses abgekürzten Verfahrens nach wie vor bestehen. Vor allem wenn man weiss, wie gross der Druck ist, die Fälle vor Gericht zu bringen, ist die Versuchung einfach sehr gross, dass man auf abgekürzte Verfahren drängt und froh ist, wenn solche von den Angeklagten und der Verteidigung angeboten oder verlangt werden. Es ist wirklich etwas ein "Kantengang", den wir hier vollführen. Die Rechtsstaatlichkeit ist genannt und die Rechtsgleichheit ist angesprochen worden, und hier möchte ich wirklich nicht verneinen, dass eben der Druck vonseiten gewisser Angeschuldigter recht gross sein kann, auf solche Verfahren einzugehen und auf die Untersuchungsbehörden einzuwirken.
Frau Thanei hat es sehr gut gesagt: Es gibt wahrscheinlich Untersuchungsbeamte, Staatsanwälte, die dem Angeklagten eher zu schwach gegenüberstehen - das hängt natürlich auch mit der Person des Angeklagten zusammen - oder die dann relativ stark der anderen Seite gegenüber auftreten können. Und da gibt es Möglichkeiten, die auf die eine oder andere Seite ausschlagen und Ungerechtigkeiten schaffen können.
Herr Stamm hat gesagt, dass Korruptionsanfälligkeit bestehe. Ich glaube nicht, dass wir in der Schweiz sehr korruptionsanfällig sind; ich glaube, dass unser Staat in dieser Hinsicht wesentlich besser funktioniert als andere; aber ich glaube, dass man die Gefahr nicht wegleugnen kann.
Ich bin immer noch im Dilemma, ob ich nicht der Minderheit zustimmen soll, einfach, um auch hier ein Zeichen zu setzen, wonach man mit diesem Instrument, das die Mehrheit hier in das Gesetz schreibt, auch sehr sorgfältig umgehen muss, wonach es sowohl bei den Strafverfolgungsbehörden wie dann aber auch bei den Gerichten eine spezielle Sorgfalt geben muss, zu prüfen, ob das alles richtig abgewickelt worden ist.