Lexipedia

Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-06-20

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-06-20

Wortprotokoll

"Les absents ont toujours tort" heisst es nicht immer nur vor dem Gericht! Wenn der Betreffende die Akten schickt, führt das zu einem mehr oder weniger schriftlichen Prozess. Man hört gar nicht mehr, was mündlich gesagt wird, weil der Betreffende ja nicht da ist. Wenn nur eine Seite - also der Verteidiger - anwesend ist, so nützt das wenig, weil die andere Seite fehlt. Herr Aeschbacher, Sie wissen es: Es sind vor allem die Staatsanwälte, die sich hier dagegen wehren, persönlich auftreten zu müssen, weil es ihnen zu mühsam ist. Zu mühsam ist es aber, weil sie den Fall näher bearbeiten müssen. Wir sollten dafür sorgen, dass auch hier der Staatsanwalt kein zu grosses Gewicht bekommt, und wenn er das auf den "halbschriftlichen" Weg verschiebt, ist das so.