Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2007-06-20
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2007-06-20
Wortprotokoll
Herr Bundesrat, die Crux ist doch, dass sich dann das Verfahren nach den Vorschriften des Strafbefehlsverfahrens richten muss. Dort muss beispielsweise die Einstellung begründet werden. Das gibt in diesem Strafverfahren unheimlich viel Arbeit. Das ist das Problem. Wie stellen Sie sich zu dieser Frage?