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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2007-06-20

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-20

Wortprotokoll

Ich werde zur dritten Interpellation auf Ihrer Liste sprechen, nämlich zum Eingriff des Bundesgerichtes in die kantonale Steuerautonomie. Andere Sprecher aus unserer Fraktion werden dann zum Nein zu den Verhandlungen und zum Dialog über die schweizerische Steuersouveränität sprechen.

Im Namen der SVP-Fraktion danke ich dem Bundesrat für die Beantwortung der Fragen, muss aber festhalten, dass die Antworten für uns in verschiedenen Teilen entweder ausweichend oder unbefriedigend ausgefallen sind. Für die SVP sind der Föderalismus und die Souveränität der Kantone sehr, sehr wichtig. Dazu gehören auch die Steuerhoheit und der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen. Sie haben unserem Land Wohlstand und Stabilität gebracht. Der steuerliche Wettbewerb sorgt für einen gesunden politischen Druck, um einer überbordenden Staatstätigkeit gewisse Grenzen zu setzen. Gerade kleinere, von den Ressourcen her ärmere Kantone und Randregionen haben damit die Möglichkeit, durch eine eigenständige, innovative Steuer- und Tarifgestaltung selbstständig dafür zu sorgen, dass sie zusätzliches Steuersubstrat anziehen können. Von dieser Möglichkeit hat auch der Kanton Obwalden Gebrauch gemacht und damit beweisen wollen, dass es ihm ernst ist, mit einer interessanten Tarifgestaltung aus eigener Kraft das Steuer- und Ressourcenpotenzial zu erhöhen. In der Volksabstimmung hat der Souverän des Kantons Obwalden dieser Idee mit einer überwältigenden Mehrheit, nämlich mit 86 Prozent, zugestimmt.

Mit seinem neulich gefällten Entscheid hat das Bundesgericht einmal mehr in die Souveränität der Kantone eingegriffen. Erstmals hat es damit auch die von der Verfassung garantierte Steuertarifhoheit der Kantone infrage gestellt. Mit einer für die SVP eher fragwürdigen Auslegung von Artikel 8 der Bundesverfassung, dem Gebot der Rechtsgleichheit, und von Artikel 127, worin der Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit geregelt ist, haben sich sechs von sieben Richtern in Lausanne über einen mit überwältigendem Mehr gefällten Volksentscheid in einem Kanton hinweggesetzt. Dass das Bundesgericht damit auch die Befindlichkeit der Obwaldner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger massiv getroffen hat, stört die Richter in ihrer Mehrheit offenbar nicht.

Für die SVP ist klar: Das Volk ist der oberste Souverän in unserem Lande, und zwar auf Bundesebene, in den Kantonen und in den Gemeinden. Volksentscheide dürfen nicht mit aus meiner Sicht fragwürdigen Richtersprüchen ausser Kraft gesetzt werden. Der Steuerhoheit der Kantone muss oberste Priorität eingeräumt werden. Sie sorgt nämlich für einen gesunden Steuerwettbewerb. Die SVP bekennt sich zum Föderalismus. Dazu gehört auch die Eigenständigkeit der Kantone und Gemeinden bei der Gestaltung der Steuertarife. Sie ist eines der Kernstücke der föderalen Ordnung in unserer Schweiz. Aus dieser Sicht müssen die Reaktion [PAGE 1007] verschiedener Finanzvorsteher von Kantonen und die Antwort des Bundes eher zu denken geben.