Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2007-06-20
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-20
Wortprotokoll
Beginnen möchte ich die heutige Debatte zum Obwaldner Steuerentscheid mit einem Dank an Kollege Josef Zisyadis und insbesondere mit einem Dank an die drei Obwaldnerinnen und Obwaldner, die dem grossen Druck vor Ort standgehalten haben und den bahnbrechenden Bundesgerichtsentscheid für uns ausgelöst haben. "Chapeau" gebührt auch dem Bundesgericht, das sich von der aufgeheizten Steuersenkungshysterie nicht unter politischen Druck setzen liess, sondern nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen frei entschieden hat.
Die steuerpolitischen Grundsätze unserer Verfassung sind klar, sie stehen in Artikel 8 und Artikel 127 der Bundesverfassung. Es sind dies die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die Rechtsgleichheit und die Allgemeinheit der Besteuerung. Diese Grundsätze, Herr Zuppiger, gehen allem vor und sind auch bei der Standortpolitik zu beachten. Sie setzen dem Steuerwettbewerb klare Grenzen. Der Gerichtsentscheid hat einfach nur klargemacht, was vorher schon feststand: Degressive Steuern und Steuergeschenke an die Superreichen sind verfassungswidrig. Sie sind genauso verfassungswidrig wie die Pauschalsteuern für reiche nichterwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer. Bezeichnenderweise drückt sich Bundesrat Merz bei der Frage nach der Verfassungsmässigkeit der Aufwandbesteuerung um eine Antwort. Ich vermisse das in der Interpellationsbeantwortung.
Genauso verfassungswidrig sind Steuergeschenke an Grossaktionärinnen und Grossaktionäre, wie Sie sie mehrheitlich mit der Teilbesteuerung der Dividenden beschlossen haben. Auch hier ist die Interpellationsantwort mindestens unpräzis, denn die Verfassungsmässigkeit wurde in einem Gutachten sehr stark infrage gestellt. Das Volk wird zum Glück hier den letzten Entscheid haben. Genauso verfassungswidrig sind Steuerbegünstigungen für Mitarbeiteroptionen von reichen Managern - eine Vorlage, die Bundesrat Merz inzwischen in einer Schublade versenkt hat.
Ich kann Ihnen versichern, dass die SP alle verfassungswidrigen Erlasse bekämpfen wird. Die SP kämpft für mehr Gerechtigkeit in diesem Staat, insbesondere auch bei den Steuern. Denn es stellt sich doch die Frage, wer denn den Staat finanzieren soll: die Reichen oder die Leute mit den tiefen Einkommen?
Die Schweiz ist in den letzten Jahren unsozialer geworden. Reiche kassieren an der Börse Milliarden an steuerfreien Kapitalgewinnen, und Manager kassieren Löhne in Millionenhöhe. Und die Leute mit kleinen Einkommen? Sie kämpfen ums Überleben, werden mit parafiskalischen Abgaben wie der Krankenkassenprämie immer stärker belastet; viele Frauen in prekären Arbeitsverhältnissen kämpfen um existenzsichernde Löhne. Und Sie von den bürgerlichen Parteien wollen diese soziale Schieflage mit unsozialen Steuergesetzen noch verschärfen!
Steuerwettbewerb ist keine Staatsaufgabe - die Beachtung unserer verfassungsmässigen Grundsätze der Rechtsgleichheit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit schon. Die Verfassung gilt für alle Parteien - auch für die SVP, die Partei der Reichen und Superreichen; auch für die FDP, die sich von der SVP ins steuerpolitische Schlepptau nehmen lässt; auch für die CVP, die in der Steuerpolitik das christliche C oftmals ausblendet. Sie alle gefährden damit den Zusammenhalt im Bundesstaat! Der Kitt in unserem Land sind [PAGE 1008] nicht Steuerflüchtlinge und gierige Manager, sondern die Lohnabhängigen, die unseren Reichtum erschaffen, und alle, die für die Solidarität in diesem Lande kämpfen. Dazu gehört der soziale Ausgleich.