Noser Ruedi · Nationalrat · 2007-06-21
Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-06-21
Wortprotokoll
Ich glaube, die bisher gehaltenen Voten zeigen, dass wir hier ein sehr emotionales Thema behandeln. Allerdings handelt es sich um begreifliche Emotionen, die ich auch zulassen möchte. So habe ich vorhin auch mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass 700 Jahre Schweizer Geschichte im Satz zusammengefasst wurden, die Schweiz sei eine Willensnation von Sprachregionen.
Wenn Sie das Gesetz genau anschauen, stellen Sie fest, dass es ein eher emotionsloses Gesetz ist, das für weite Teile der Bürger dieses Landes nur eine äusserst bescheidene praktische Wirkung haben wird. Der Zweck des Gesetzes ist es nämlich nicht, die Mehrsprachigkeit der Einwohner dieses Landes zu fördern, wie das den Voten zum Teil hätte entnommen werden können. Vielmehr ist der Zweck gemäss Artikel 2a in erster Linie, die Vielsprachigkeit der Schweiz zu stärken; vielleicht merken Sie den feinen Unterschied.
Die Artikel behandeln in der überwiegenden Mehrheit Dinge, die der Bund heute schon tut, und das Gesetz bringt zum überwiegenden Teil nichts Neues. Das ist vielleicht auch der Grund, weshalb der Bundesrat gegen dieses Gesetz ist. So hat man denn im Sprachengesetz auch nicht einen Hauch jener Diskussionen aufgenommen, die momentan in anderen Ländern geführt werden. Sie haben vielleicht der Zeitung entnehmen können, dass Dänemark ein zweisprachiges Land werden will, wo jeder Bürger nebst dem Dänischen künftig auch Englisch sprechen kann. Vielleicht haben Sie auch gehört, dass in Ontario, dem Nachbarstaat von Quebec, beschlossen wurde, dass die Eltern von jetzt an die Wahl haben, ihre Kinder in eine französische oder in eine englische Schule zu schicken. Vielleicht haben Sie auch davon Kenntnis genommen, dass die Deutschen das Ziel haben, dass man künftig ein Jahr lang im Ausland studieren muss, wenn man ein Masterdiplom erwerben will. All diese Diskussionen haben wir nicht geführt. Es ist also weiterhin möglich, in der Stadt, wo man den Kindergarten besucht hat, auch das Hochschuldiplom zu bekommen, ohne diese Stadt je verlassen zu müssen. Es wird auch weiterhin möglich sein, dass Fremdsprachenunterricht von Lehrern erteilt wird, die eventuell diese Fremdsprache selbst nur ungenügend beherrschen. Denn wir wissen ja alle: Eigentlich geht es ja nicht nur darum, Verben zu lernen, sondern etwas vom "savoir vivre" und der Kultur mitzubekommen.
Das Gesetz ist eigentlich eine Ansammlung von Artikeln, die Dinge zusammenfassen, die heute schon geregelt sind. Aber - das muss man auch klar sagen - damit ist es auch kein Problem, darauf einzutreten. Es ist nämlich nicht so, dass wir damit viel Neues regeln. Dass man die Bestimmungen über die Sprachen in einem Sprachengesetz zusammenfasst, dafür gibt es Argumente.
Ich habe eingangs gesagt - ich gebe auch zu, dass meine Analyse etwas kalt und kritisch ist -, dass es ein emotionsloses Gesetz ist. Meiner Ansicht nach ist es aber auch Aufgabe der Politik, Emotionen aufzunehmen und Emotionen in die richtige Richtung zu leiten. Die Schweiz ist eine Schweiz von Minderheiten, auch die Zürcher, die Basler, die Genfer sind in unserem Land eine Minderheit und wollen, dass ihre Sprache und ihre Kultur geachtet werden und dass ihr Dialekt geachtet wird. Minderheiten haben Achtung und Respekt verdient. Wenn das Deutschschweizer Fernsehen nur noch Sendungen auf Hochdeutsch produzieren darf - um auf ein Beispiel hinzuweisen, das von diesem Gesetz zwar nicht betroffen ist, das aber in der Diskussion aber immer wieder genannt wird -, dann ist dieses Fernsehen eben ein hochdeutsches und nicht mehr ein Deutschweizer Fernsehen. Wenn Sie Radio hören und RSR 1 und DRS 1 hören, werden Sie unweigerlich sehr schnell feststellen, dass Sie auf zwei ganz unterschiedliche Sender gestossen sind, die zwei ganz unterschiedliche Kulturen verkörpern. Ich höre beide Sender sehr gerne. Ich begreife, dass die Romands und die Tessiner Mühe haben, wenn in Radio DRS z. B. nur noch "Walliserdütsch" gesprochen wird.
Bei diesen emotionalen Themen sind wir darauf angewiesen, dass wir einen Kompromiss erreichen, der alle Minderheiten respektiert. Die EDK hat es vorgemacht: Die Ostschweiz, die Zentralschweiz, die Nordwestschweiz, Espace Mittelland, die Romandie und das Tessin haben sich auf einen Sprachenkompromiss geeinigt. Ich denke, dass dieser Rat diesen Sprachenkompromiss nicht ohne Not gefährden will.
Damit erwartet die FDP, dass in Artikel 15 der "Harmos"-Kompromiss verankert wird. Das verlangt der Anstand gegenüber den Minderheiten, und das verlangt die politische Kultur in diesem Land. Weiter macht die FDP-Fraktion ihre Zustimmung zum Gesetz davon abhängig, dass der Antrag der Minderheit I bei Artikel 16 abgelehnt wird und dass der Antrag der Minderheit bei Artikel 18 angenommen wird. Dann haben wir ein Sprachengesetz, das die Emotionen in gute Bahnen leitet. Den Rest kann man dann als Garantiearbeit dem Ständerat überlassen.