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Füglistaller Lieni · Nationalrat · 2007-06-21

Füglistaller Lieni · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-21

Wortprotokoll

Namens der Kommissionsminderheit, unterstützt von einer deutlichen Mehrheit der SVP-Fraktion, beantrage ich Ihnen Nichteintreten auf dieses Gesetz.

Dazu eine Vorbemerkung: Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es nötig, kein Gesetz zu machen. Als liberal denkender Mensch möchte ich Ihnen diese These von Montesquieu als Grundsatz ebenfalls beliebt machen. Den Nichteintretensantrag will ich Ihnen in drei Punkten begründen:

1. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme treffend ausführt, verfügt der Bund über alle notwendigen Instrumente, um die im Sprachengesetz festgelegten sprach- und verständigungspolitischen Ziele zu erreichen und den sprachpolitischen Auftrag angemessen zu erfüllen. Die Artikel 4 und 70 der Bundesverfassung bilden dazu den eigentlichen Rahmen. In über einem Dutzend Gesetzen, Verordnungen und Weisungen sind die entsprechenden Rechtsgrundlagen vorhanden. Diese reichen von der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen über das Filmgesetz, das Radio- und Fernsehgesetz, das Publikationsgesetz, die Verordnung über das Übersetzungswesen in der allgemeinen Bundesverwaltung, die Signalisationsverordnung, die Verordnung über Massnahmen zur Förderung der gegenseitigen Anerkennung von Studienleistungen und der Mobilität in der Schweiz bis zum Bundesgesetz über Finanzhilfen für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur. Dazu kommen die Umsetzungsaufgaben der Stiftung Pro Helvetia, der Stiftung Pro Patria, der CH Stiftung, der Forschung über den Nationalfonds und über weitere Finanzhilfen an Organisationen, die zur Verständigung beitragen. Insofern kommt der Bund diesen Aufgaben heute bereits nach und erfüllt den entsprechenden Auftrag bereits in hohem Mass.

2. Kaum haben wir den Bildungsrahmenartikel in der Verfassung festgeschrieben - der diesbezügliche Volksentscheid war deutlich - und damit eine klare Kompetenzregelung zwischen Bund und Kantonen geschaffen, will man nun mit diesem Gesetz in den schulischen Bereich, ja in die eigentliche Stundentafel der Volksschule eingreifen. Offenbar sind sich Befürworterinnen und Befürworter nicht bewusst, dass damit ohne Not der Sprachfrieden in der Schweiz gefährdet werden kann. Das geht aus der Stellungnahme der EDK sehr deutlich hervor. Die EDK bringt klar zum Ausdruck, dass auf die Massnahmen im dritten Abschnitt des Gesetzentwurfes mehrheitlich verzichtet werden könnte. Da es sich in diesem Bereich zudem fast ausschliesslich um eigentliche Bagatellsubventionen handle, welche zudem einen erheblichen administrativen Aufwand auslösen würden, solle sich der Bund doch auf seinen Zuständigkeitsbereich, nämlich die Berufsbildung, konzentrieren und die verfügbaren Mittel dafür einsetzen. Das sage nicht ich, das ist die Meinung der Erziehungsdirektorenkonferenz. Deutlicher könnte die - übrigens mehrfach wiederholte - Meinung der Mitglieder der EDK wohl nicht zum Ausdruck gebracht werden. Auch gemäss Bundesrat macht es wirklich keinen Sinn, die soeben neu geschaffenen Regeln bezüglich der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen durch dieses Gesetz infrage zu stellen.

Bereits in der Vernehmlassung zum Entwurf eines Sprachengesetzes Anfang 2002 machten nicht weniger als elf Kantone auf diesen nichtakzeptablen Eingriff des Bundes in die Bildungshoheit der Kantone aufmerksam. Schon damals also, ohne die heutigen Verfassungsgrundlagen des NFA und des Bildungsrahmenartikels, wurde diese Problematik erkannt. Ich bitte Sie deshalb, sich in dieser Frage an die Verfassung zu halten und nicht unnötig in die Bildungskompetenzen der Kantone einzugreifen.

Die Viersprachigkeit der Schweiz ist ein Standortvorteil, der nur ein solcher bleibt, wenn sie willentlich gelebt wird. Zu viele gesetzliche Zwänge und Subventionen wirken diesem Willen entgegen, erwecken sie doch den Anschein, etwas Sterbendes am Leben erhalten zu müssen. Ich habe diese Schweiz gern, und ich respektiere auch alle Minderheiten in diesem Land. Allerdings habe ich das Gefühl, dass diese Minderheiten in ihren Ansprüchen manchmal etwas das Mass verlieren, wenn es darum geht, finanzielle Vorteile herauszuschinden.

3. Allein 11 der 28 Artikel dieses Entwurfes regeln Finanzierung, Finanzhilfen und Förderungskredite. Das ganze Gesetz ist deshalb ein neues Subventionsgefäss. Die von beiden Räten mit deutlichen Mehrheiten angenommene Motion Schweiger 04.3518 verlangt vom Bund eine rigorose Aufgabenverzichtplanung und die Beschränkung der Mehrausgaben auf wachstumsrelevante Bereiche. Die Förderung einzelner Landessprachen ist kaum als wachstumsrelevant zu verstehen. Der Bundesrat ist nach wie vor mit extrem schwierigen Problemen der Haushaltkonsolidierung beschäftigt. Er nimmt diese Aufgabe ernst und lehnt auch deshalb diesen Gesetzentwurf ab. Dabei sollten wir ihn unterstützen. Mindestens die 93 Nationalrätinnen und Nationalräte, welche die Motion Schweiger unterstützt haben, sollten nun auch konsequent sein. Es macht meiner Meinung nach keinen Sinn, ein Gesetz zu beschliessen, wenn nachher das Geld für die Umsetzung nicht vorhanden ist. Einerseits fehlt dann die Planungssicherheit für die eigentlichen Nutzniesser - und solche gäbe es bei Annahme dieses Gesetzes -, andererseits leidet die Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit massiv.

Nicht wenige von Ihnen beklagen in der Öffentlichkeit gerne die Gesetzgebungs- und Regulierungswut der staatlichen Institutionen. Sie haben nun eine gute Gelegenheit, auch diesbezüglich glaubwürdig zu handeln und dieses Gesetz nicht weiterzuverfolgen. Das Parlament hat bekanntlich die Motion Stähelin 05.3815 angenommen, welche eine Entrümpelung des Bundesrechtes verlangt. Die Umsetzung des Vorstosses hat laut Bundesrat auch mit einer materiellen Deregulierung zu tun, welche einige Bundesaufgaben entsprechend verändern soll. Auch diesem Aspekt ist gebührend Rechnung zu [PAGE 1072] tragen. Letztlich werden wir alle an den Taten und nicht an den Worten gemessen.

Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, nicht auf diese Vorlage einzutreten. Die drei Gründe habe ich Ihnen genannt:

1. Der Bund verfügt bereits über alle nötigen Instrumente - sie finden in den verschiedensten Gesetzen und Verordnungen Anwendung -, um den sprachpolitischen Auftrag zu erfüllen. Er tut dies also bereits in hohem Mass.

2. Mit dem Bildungsrahmenartikel haben wir eine gute Verfassungsgrundlage geschaffen, welche die Kompetenz der Kantone im schulischen Bereich bekräftigt. Der vorliegende Gesetzentwurf widerspricht diesem Grundsatz.

3. Dieses Sprachengesetz würde zusätzliche Subventionen an einzelne Kantone und Organisationen auslösen. Das ist nicht im Sinne des NFA.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, der Minderheit zuzustimmen und auch im Sinne der Stellungnahme des Bundesrates Nichteintreten zu beschliessen.