Wäfler Markus · Nationalrat · 2007-06-21
Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2007-06-21
Wortprotokoll
Die beiden Vertreter der EDU werden für Nichteintreten auf diese Vorlage stimmen und empfehlen Ihnen ebenfalls, nicht auf dieses Gesetz einzutreten, und zwar aus folgenden Gründen: Wir reden hier oft von Regierungsreform und Reduktion des Aufgabenportfolios des Bundes. Wenn es Möglichkeiten gibt, unnötige Gesetze zu vermeiden, sollten wir sie nutzen. Hier ist eine. Dieses Bundesgesetz über die Landessprachen ist aus unserer Sicht überflüssig und unnötig. Die bisherigen Aktivitäten des Bundes im Bereich Sprachen waren zwar in keinem speziellen Sprachengesetz zusammengefasst, sondern ohne spezielle Bestimmungen in diverse Aufgabenbereiche integriert, dies auf der Basis von Artikel 70 der Bundesverfassung. So finden Sie zum Beispiel auf Seite 432 der Staatsrechnung 2006 Positionen zur Förderung von Sprache und Kultur in den Kantonen Graubünden und Tessin.
Die Frage des Fremdsprachenunterrichtes an der Volksschule gehört gemäss Artikel 62 der Bundesverfassung in die Schulhoheit der Kantone. Wir sollten nicht ohne absolut zwingende Gründe in den Kompetenzbereich der Kantone hineinwursteln, und hier gibt es keine zwingenden Gründe. Die Kantone sind gegenwärtig daran, die Frage des Fremdsprachenunterrichtes an der Volksschule zu koordinieren. Ein Diktat des Bundes hätte bei diversen Kantonen unnötige Umstellungskosten in Millionenhöhe zur Folge. Mit dem neuen Bildungsverfassungsartikel hat der Bund neu die Kompetenz, auf Antrag der Kantone bei Bedarf allfällig [PAGE 1076] notwendige Vorgaben zu machen, aber dies eben nur auf Antrag der Kantone.
Am Abstimmungswochenende vom 17. Juni 2007 haben die Stimmberechtigten des Kantons Graubünden bei einer Stimmbeteiligung von knapp 33 Prozent und einem Jastimmenanteil von knapp 54 Prozent einem umstrittenen Sprachengesetz zugestimmt. Gerade dieses Abstimmungsresultat zeigt, dass ein Sprachengesetz nicht gerade einem dringenden oder sogar zwingenden Bedürfnis entspricht.
Aus all diesen Gründen empfehlen wir Ihnen, auf dieses unnötige Gesetz zu verzichten und die Nichteintretensanträge von Bundesrat und Kommissionsminderheit zu unterstützen.