Lexipedia

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2007-06-21

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-21

Wortprotokoll

Eine kurze Erläuterung zum 5. Abschnitt beziehungsweise zu Artikel 23 des Gesetzes: Hier geht es um die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur. Mit Artikel 23 des Sprachengesetzes wird Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Finanzhilfen für die Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur im geltenden Wortlaut übernommen. Dies geschieht mit dem Ziel, die wesentlichen Bestimmungen zur Sprachenpolitik im vorliegenden Gesetz zusammenzufassen. Faktisch bedeutet dies die Integration des genannten Erlasses ins Sprachengesetz. Zusätzlicher Regelungsbedarf besteht zurzeit nicht, sodass wir Ihnen [PAGE 1105] gleichzeitig beantragen können, das erwähnte Bundesgesetz aufzuheben.

Wie gesagt geht es hier nicht um neue Hilfen, Streichung, Ersetzung oder Änderung bestehender Unterstützung, sondern es geht einfach um die Weiterführung der geltenden Regelung unter einem neuen Namen im Interesse der Regelung der Grundsätze der gesamten Sprachenpolitik unseres Landes unter dem gleichen Dach. In der Kommission war dies unbestritten.

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2007-06-21 | Lexipedia | Lexipedia