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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-11-28

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-11-28

Wortprotokoll

Die Finanzlage des Bundes hat sich signifikant verbessert. Das ist erfreulich. Diese Verbesserung ist das Resultat einer konsequenten Politik - Dämpfung der Zuwachsraten der einzelnen Sachgebiete, Ausgabendisziplin, Haushaltziel, Stabilisierungsprogramm -, kombiniert mit der günstigen Wirtschaftslage. Die Meinung der Herren Imhof und Zuppiger, diese Verbesserung sei nur das Resultat der Wirtschaftslage, teile ich nicht. Ohne diese konsequente politische Leistung hätten wir wahrscheinlich heute noch ein Defizit von 3 oder 4 Milliarden Franken. Die Wirtschaftslage hat aber auch eine Rolle gespielt. Ich gehe auch davon aus, dass die Kombination einer angemessen grosszügigen Geldpolitik und einer restriktiven, aber vertrauensbildenden Fiskalpolitik den Aufschwung der schweizerischen Wirtschaft signifikant begünstigt hat.

Theoretisch scheinen die Voraussetzungen für einen Turnaround von den roten zu den schwarzen Zahlen eigentlich gegeben. Jetzt, in der Hochkonjunktur, müssen wir Überschüsse einfahren, damit wir den kommenden Generationen nicht nur Schulden, sondern Handlungsspielräume überlassen und für die nächste Rezession, die sicher kommen wird, gewappnet sind. Nun mehren sich die Signale, welche befürchten lassen, dass es trotz des sehr guten Abschlusses, den wir dieses Jahr erwarten, bei roten Zahlen bleibt. Im Nachgang zum Beschluss der WAK des Ständerates, den Bundesanteil am AHV-Mehrwertsteuerprozent zu streichen, habe ich letzte Woche die Finanzverwaltung damit beauftragt, einen Kassensturz vorzunehmen. Dieser Kassensturz belegt, dass wir im Begriff sind, die früheren Fehler zu wiederholen und den Schuldenberg auch in der Hochkonjunktur tendenziell zu erhöhen statt abzubauen.

Parlament und Bundesrat haben eine grosse Verantwortung. Trotz der erfreulichen finanzpolitischen Aufhellungen ist es meine Pflicht, Ihnen dies heute zu sagen. Ich habe mir lange überlegt, ob ich warnende Worte äussern soll, wo ich Ihnen doch das beste Budget der letzten - ich weiss nicht wie vielen - Jahre präsentieren darf. Aber ich bin selbst erschrocken, als ich alle Ausgaben, die in der Pipeline und noch nicht in den offiziellen Zahlen sind, schön aufgelistet und zusammengezählt fand. Deshalb möchte ich den Voranschlag nur in seinen grossen Linien würdigen. Ich möchte nicht auf alle Details eingehen, die angesprochen worden und auch wichtig sind, sondern versuchen, eine grundsätzliche finanzpolitische Standortbestimmung vorzunehmen. Am Schluss werde ich versuchen, einen Vorschlag zu machen, wie man die Sache anpacken könnte. Ich bitte Sie dafür um Verständnis.

Wir gehen bei der Planung davon aus, dass die gute Konjunktur andauert. Wir gehen von einem Realwachstum von 3 Prozent in diesem und von 2 Prozent im nächsten Jahr aus.

Das ist sehr viel. Weil wir aber kaum Beschäftigungsreserven haben, wird das Wachstum in den Jahren 2002 bis 2004 [PAGE 1246] zurückgehen müssen, denn dann ist der Output-Gap aufgefüllt. Dann wird das auf das Potenzialwachstum von 1,5 Prozent - vielleicht gegen 2 Prozent - zurückgehen müssen. Das ist halt nicht viel höher, weil wir beim Produktionsfaktor Arbeit eine klare Limite haben.

Die Teuerung haben wir mit 1,75 Prozent angenommen. Das durchschnittliche nominelle Wachstum des BIP - das können Sie jetzt rechnen - beträgt deshalb über die Finanzplanperiode 3,4 Prozent. Wir rechnen mit einer Stabilisierung der Arbeitslosigkeit bei etwa 1,8 Prozent. Hier gibt es natürlich Risiken: harte Landung in den USA, weiter explodierende Ölpreise, oder plötzlich steigender Franken; das alles könnte den Aufschwung signifikant dämpfen. Ich glaube jedoch, dass die Chancen intakt sind, dass wir vor einer längeren Periode von solidem Wachstum stehen, und das ist gut so.

Berücksichtigt haben wir in unseren Planzahlen Ausfälle von 500 Millionen Franken beim Umsatzstempel und solche von 900 Millionen Franken (Anteil des Bundes) bei der Familienbesteuerung. Die UMTS-Lizenzen sind noch drin; vor allem reduzieren sie die Zinskosten. Die im Planungszeitpunkt absehbaren Ausgaben haben wir eingerechnet und nach der Haushaltdisziplin der letzten Jahre ist bei den Ausgaben nicht mehr so viel Speck zu finden. Das hat auch Ihre Finanzkommission erlebt, als sie 500 Millionen Franken einsparen wollte.

Bei den Einnahmen haben wir das zurzeit sehr hohe Einnahmenniveau bei den Schätzungen berücksichtigt. Wir sind uns bewusst, dass wir hier vom Bundesrat her ein Glaubwürdigkeitsproblem haben. Ich verstehe alle, die sagen: Jetzt haben Sie immer gesagt, es komme schlechter, und es kam besser. In der Rezession haben wir es immer überschätzt.

Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir versuchen, die Einnahmen nach bestem Wissen und Gewissen zu schätzen. Wir wissen ja, dass wir bei der Rechnungsablage zu den Schätzungen stehen müssen; es kommt immer alles an den Tag - wir haben kein Interesse daran, Ihnen irgendetwas vorzugaukeln. Das Schätzen ist bei der Mehrwertsteuer relativ einfach; die läuft so schön mit dem Wachstum. Es ist sogar bei der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen einigermassen möglich, da liegen wir nie stark daneben. Aber bei der direkten Bundessteuer der juristischen Personen, bei der Verrechnungssteuer und beim Umsatzstempel sind zuverlässige Schätzungen fast nicht möglich.

Wir hätten aber grosse Hemmungen, die Einnahmen jetzt noch höher zu schätzen. Kann ja sein, dass es hundert, zweihundert Millionen Franken mehr sein werden - ich glaube nicht, dass es, wie dieses Jahr, wesentlich über der Schätzung liegen wird. Aber gerade beim Stempel sind natürlich, je nach Börsengang - es geht ja nicht nur um das Niveau der Börse, sondern auch um die Bewegung -, signifikante Rückschläge denkbar.

Der Voranschlag ist praktisch ausgeglichen, mit einem Ausgabenwachstum von 3,4 Prozent bei einem BIP-Wachstum von 3,75 Prozent und einer Teuerung von 1,75 Prozent. Würden wir die hohe Zunahme der Kantonsanteile berücksichtigen - die Kantone bekommen ja 30 Prozent der direkten Bundessteuer, und wir müssen die Steuer als Einnahmen und diese 30 Prozent als Ausgaben buchen, die Kantonsanteile sind ja eigentlich keine Einnahmen -, läge das Ausgabenwachstum bei etwa 2 Prozent. Das ist beinahe eine reale Stabilisierung und liegt unter dem Wachstum des BIP; so sinkt die Staatsquote. Dieses Ergebnis ist - das sage ich hier vor allem nach rechts, wo man sehr kritisch war - sehr akzeptabel.

Der grösste Kostentreiber sind die Finanzausgaben mit den Zinsen und eben die Kantonsanteile - diese sind nicht beeinflussbar. Ich kann Ihnen sagen, dass das Wachstum bei all den Ausgaben in den grossen politischen Bereichen, die 90 Prozent der Ausgaben ausmachen - von der Armee, bei der sie zurückgehen, über die Sozialversicherung usw. - im Vergleich zu früher, sehr bescheiden ist; das ist an sich erfreulich.

Bei den Sozialausgaben, das wurde hier von einigen Rednern gesagt, z. B. von Herrn Imhof, werden die nach wie vor sehr hohen Wachstumsraten bei AHV und IV durch die abnehmenden Ausgaben bei der Arbeitslosenversicherung und den Flüchtlingen zu einem grossen Teil kompensiert. Dort sähe es sonst viel schlechter aus. Wenn diese abnehmenden Ausgaben einmal auf dem "bottom" sind, dann wachsen die Sozialausgaben natürlich munter weiter.

Beim Finanzplan beträgt das Ausgabenwachstum 4,3 Prozent, dies bei einem BIP-Wachstum von 3,4 und einer Teuerung von 1,75 Prozent. Optisch ist das, das gebe ich zu, viel zu hoch. Dies, weil wir die Mehrwertsteuer für die AHV über die Finanzrechnung führen müssen. Würden wir diesen rein demographischen Faktor - den wir bezahlen müssen, ob wir es wollen oder nicht - ausklammern, betrüge das Wachstum nach Finanzplan noch 2,5 Prozent. Auch das ist eigentlich kein schlechtes Ergebnis, liegt es doch erheblich unter dem BIP-Wachstum.

Hier würde ich Herrn Widmer sogar sagen, dass die Bildung mit 3,2 Prozent verglichen mit dem echten Wachstum bei den Ausgaben sehr überdurchschnittlich ist. Man kann also nicht sagen, diese würde stiefmütterlich behandelt.

Das Ausgabenwachstum gemäss Finanzplan ist im Gesamten kein so schlechtes Ergebnis. Das möchte ich auch Herrn Steiner sagen, der das, so glaube ich, nicht in der nötigen Tiefe analysiert hat.

Die Bundesstaatsquote sinkt ohne die AHV von 11,6 auf 11,3 Prozent - auch das ist gut, aber mit der AHV ergibt sich natürlich eine Steigerung auf 12,1 Prozent.

Der Finanzplan zeigt leicht steigende Überschüsse bis zu 1,3 Milliarden Franken im Jahr 2004. Wie ist das zu bewerten? Wir haben versucht, im Finanzleitbild eine Art Massstab für eine nachhaltige Finanzpolitik zu definieren. Wir haben vor allem folgende Kriterien genommen:

1. Die Finanzrechnung sollte über einen Konjunkturzyklus ausgeglichen sein, antizyklisch. Herr Weyeneth und auch Herr Müller haben darüber gesprochen.

2. Die Schuldenquote ist auf ein nachhaltiges Mass abzubauen.

3. Die Staatsquote ist ohne Berücksichtigung der Demographiekosten der AHV - die haben wir ausgenommen, weil das sonst nicht machbar ist - im Interesse des Wirtschaftsstandortes zu senken.

4. Die Steuerquote sollte - ebenfalls aus Standortgründen - zu den tiefsten innerhalb der OECD-Länder gehören.

Wie ist nun das Ergebnis zu werten?

1. Angesichts der hervorragenden Wirtschaftslage müssten die Überschüsse grösser sein. Das zeigt, dass das strukturelle Defizit bisher noch nicht beseitigt ist.

2. Die Schuldenquote sinkt von 24,7 auf 21,8 Prozent. Hätte die UMTS-Versteigerung funktioniert, wäre dieses Ergebnis noch besser. Dieses Kriterium ist gut erfüllt.

3. Eine merkliche Senkung der Staatsquote - immer ohne AHV - wird erreicht. Das ist gut.

4. Positiv zu vermerken ist auch, dass der Aufwärtstrend bei der Steuerquote in dieser Planperiode erstmals gebrochen wird. Ohne die Mehrwertsteuer würde sie sogar stabil bleiben. Wegen der Mehrwertsteuer - immer nur für die AHV natürlich - steigt sie signifikant.

Deshalb verdienen Voranschlag und Finanzplan die Gesamtnote genügend. Aber eigentlich müsste es angesichts der Hochkonjunktur besser sein.

Leider reflektieren die Zahlen im Finanzplan und Budget nicht mehr die volle Wahrheit und sind schon irgendwo wieder überholt. Ein so komplexes Zahlenwerk verändert sich natürlich ständig. Gerade in den letzten Wochen und Tagen sind neue Zahlen aufgetaucht, die in einem neuen Finanzplan berücksichtigt werden müssen. Das ist an sich normal und überhaupt nicht dramatisch. Das war immer so. Beunruhigend ist aber, dass fast alle jetzigen Veränderungen in Richtung einer Verschlechterung der Situation zeigen und in der Summe doch erheblich sind. Die finanzpolitische Entwarnung scheint sich auf die Ausgabendisziplin eben doch ein wenig auszuwirken. Herr Walker hat hierzu ein schönes biblisches Bild gefunden: Das ist so schön, dass es schöner ist, als der ihm zugrunde liegende Sachverhalt.

Diese Entwarnung könnte wahrscheinlich verfrüht sein. Deshalb habe ich die Eidgenössische Finanzverwaltung einmal [PAGE 1247] beauftragt, alles zu summieren, was jetzt in der politischen Pipeline ist. Die Ergebnisse sind beunruhigend. Ich zähle Ihnen die wichtigsten Veränderungen in den Jahren 2001 bis 2004 auf, immer in Bezug auf Erhöhungen pro Jahr gerechnet: Da ist zum Beispiel die raschere Annäherung der Entwicklungshilfe an die 0,4 Prozent innerhalb von zehn Jahren; diese bringt nicht geplante Zunahmen von 35 Millionen Franken im Jahr 2002 bis zu 111 Millionen Franken im Jahr 2004. Eine grössere Erhöhung der AHV wegen der höheren Teuerung ergibt 30 Millionen Franken, die Streichung des Bundesanteils am AHV-Mehrwertsteuerprozent 400 Millionen Franken. Die Vernehmlassungsvorlage für das Arbeitslosenversicherungsgesetz ergibt neu einen Bundesanteil von 300 Millionen Franken, die Effizienzvorlage geht im Jahr 2002 von 40 Millionen Franken auf 80 Millionen Franken - diese Berechnung liegt wahrscheinlich am unteren Rand. Unwetter müssen wir sowieso bezahlen; diese kosten 60 bis 70 Millionen Franken; BSE kostet uns 30 Millionen Franken - ich hoffe, dass es nicht mehr werden. Die Kosten der Ablehnung der Energieförderung belaufen sich auf netto 10 Millionen Franken, wenn Sie jetzt im Energiebereich nicht wieder aufstocken. Wenn Sie aufstocken, sind es wesentlich mehr. Die Rekapitalisierung der Post beläuft sich 2004 auf 100 Millionen Franken. Die Verschlechterung der Passivzinsen wegen UMTS beträgt 100 Millionen Franken. Die Entscheide der ständerätlichen Kommission im Fusionsgesetz, die über den Vorschlag des Bundesrates hinausgehen, erzeugen Ausfälle von 100 Millionen Franken. Bezüglich des Orkans Lothar und den Fürsorgeauslagen im Asylwesen gibt es spürbare Verbesserungen.

Wenn wir das aber miteinander verrechnen und die Verbesserungen abziehen, ergibt sich für 2001 eine Verschlechterung von 460 Millionen Franken.

Je nach Ständeratsentscheid von morgen werden wir Ihnen schon mit diesem Budget eine Verschlechterung in der Grössenordnung von einer halben Milliarde Franken beantragen. Es ist also nichts mit der "kleinen Röte", wenn der Ständerat bei der AHV dem Nationalrat folgt und im Jahr 2004 Mehrausgaben von 1,3 Milliarden Franken drohen. Das würde heissen: Die Überschüsse im Finanzplan sind schon verschwunden.

Es drohen aber noch weitere Verschlechterungen. Die WAK des Ständerates erwägt, die Emissionsabgabe auf Obligationen zu streichen, das gäbe weitere 300 Millionen Franken. Die Hauseigentumsbesteuerung wird kaum kostenneutral zu machen sein. Das sind mindestens nochmals 100 Millionen Franken, auch wenn wir Mass halten.

Sollten Sie bei der zukünftigen Mehrwertsteuererhöhung für die AHV bei der 11. und 12. Revision den Bund nicht beteiligen oder kommt gar keine Zusatzfinanzierung zustande, laufen die Ausgaben mit den 17 Prozent des Bundes einfach davon, dann kommen 2004 nochmals 800 Millionen Franken dazu. Das wächst nachher sehr rasch weiter.

Damit würde das Finanzplanjahr 2004 mit 2,4 Milliarden Franken belastet, d. h., wir hätten dort statt einem Überschuss ein Defizit von mehr als 1 Milliarde Franken.

Sie müssen verstehen, dass mich das beunruhigt. Es zeigt sich vor allem eines: Der Bund ist nicht in der Lage, auf Dauer seinen AHV-Beitrag ohne Steuererhöhung oder ohne Verzicht auf Reformen im Steuerbereich zu finanzieren. Auch dieser Verzicht würde das Problem nicht auf Dauer lösen. Eine nachhaltige Konsolidierung der AHV muss auch den Bundesbeitrag erfassen, alles andere wäre Zechprellerei. Ich sehe in keinem wichtigen Bundessachgebiet, weder in der Bildung noch im Sozialbereich, noch anderswo Einsparmöglichkeiten in dieser Grössenordnung.

Wir sind also daran, allmählich und fast unmerklich die fatalen Fehler der Achtzigerjahre trotz diesem hervorragenden Budget zu wiederholen, und das wäre unverzeihlich. Man soll nie zweimal die gleichen Fehler machen.

Wenn ich so an die Inserate der letzten Abstimmungskampagne zurückdenke, muss ich sagen, dass Ihr Finanzminister nicht im Geld schwimmt, sondern er sitzt nach wie vor auf einem gigantischen Schuldenberg. Es ist nicht der Schuldenberg des Finanzministers, sondern unseres Volkes.

Der Schuldenabbau wird ohne zusätzliche Massnahmen nicht gelingen, das Gegenteil ist im Moment zu befürchten. In der nächsten Rezession werden wir ohne Masshalten wieder in der gleichen Situation sein wie in den Neunzigerjahren. Die Defizite werden explodieren, und Sparprogramme in der Rezession - auch darauf wurde hier hingewiesen - sind nicht gerade das Gelbe vom Ei.

In den genannten Schätzungen sind die vielen enorm schönen Wünsche, all die verständlichen Wünsche, die hier zum Teil gestern geäussert worden sind, z. B. die 60 Millionen Franken für den Schweizerischen Nationalfonds, noch gar nicht enthalten. Der Bund wird weder im Ausgabenbereich noch im Bereich der Steuersenkungen alle diese Wünsche, die eigentlich durchaus für sich begründbar sind, erfüllen können. Das wäre nicht zu verantworten.

Die Zahlen belegen zudem - darauf haben auch einige Referenten hingewiesen -, dass die Finanzpolitik nicht beim Budget gemacht wird, sondern bei den einzelnen Sachgeschäften. Beim Budget können Sie nichts mehr machen. Parlament und Bundesrat stehen deshalb gerade jetzt, wo es wieder besser geht, vor der erwähnten grossen Gesamtverantwortung.

Wir entscheiden jetzt bei der Sachpolitik darüber, ob sich unsere Nachfolger wieder nur mit Sparprogrammen herumschlagen müssen - bei denen sie dann alles, was Sie jetzt aufstocken, unter Schmerzen wieder wegsparen müssen, weil sich die Leute daran gewöhnt haben - oder ob wir eine faire und nachhaltige Finanzpolitik betreiben. Diese Verantwortung müssen wir erkennen und breit diskutieren, und wir müssen sie auch wahrnehmen. Wir können nicht in sämtlichen Bereichen und Kommissionen unkoordiniert neue Ausgaben beschliessen, deren Gesamtsumme am Schluss niemand mehr überblickt.

Ich habe auch die vielen kritischen Voten aus den Reihen der SVP, vor allem zu den Ausgaben, gehört. Sie haben mir durchaus aus dem Herzen geredet, aber ich habe natürlich die konkreten Anregungen vermisst. Wo könnte man nun wirklich diese Hunderte von Millionen Franken herholen? Man kann den Finanzplan schon ablehnend zur Kenntnis nehmen; er wird ja eher noch schlechter. Aber mir ist nicht geholfen, wenn Sie mir keine Ideen geben, wo man wirklich abbauen kann. Mir ist mit konkreten Beschlüssen gedient und nicht mit allgemeinen Aussagen im Dezember, die wohl richtig sind, aber letztlich das Problem nicht lösen.

Gerne hätte ich auch die Motion der Finanzkommission für eine Reduktion der Staatsquote im nächsten Finanzplan als Motion entgegengenommen. Aber nach dem Kassensturz muss ich Ihnen beantragen - der Bundesrat ist klar dieser Meinung -, die Motion als Postulat zu überweisen. Wenn es trotzdem gelänge, die Staatsquote zu reduzieren, wäre das gut.

Ich habe mir über das Wochenende einige Gedanken darüber gemacht, wie wir den Dialog über diese Fragen führen könnten, denn dieser Dialog lässt sich nicht führen, wenn wir nur in Einzelbereichen immer wieder aufstocken, weil es dort dringend nötig ist. Ich habe gestern Morgen den Bundesrat über meine Schlussfolgerungen informiert und möchte ihm ungefähr folgendes Vorgehen, das er dann mittragen wird, beantragen:

1. Ich werde ihm beantragen, sehr rasch eine Zusatzbotschaft zur Schuldenbremse auszuarbeiten, die Sie hier ja noch nicht behandelt haben. In dieser Zusatzbotschaft werden wir eine breite, aufdatierte Lageanalyse machen, die Planzahlen aufdatieren und quantifizierte Szenarien entwerfen. Dann würden wir gerne die Finanzkommissionen bitten - sie sind ja eigentlich die Querschnittkommissionen für den ganzen Bundeshaushalt -, sei es über Mitberichte, sei es in direktem Gespräch mit anderen Kommissionen wie WAK, SGK, WBK usw., diesen Kontakt zu suchen und die längerfristigen finanziellen Möglichkeiten einmal zu diskutieren und zu evaluieren.

Ich werde gerne auch die Anregung von Herrn Walker bezüglich eines Sachverständigenrates entgegennehmen. Wir haben das beim Finanzleitbild ja ein bisschen gemacht, diesen dann aber wieder aufgelöst. Ich glaube aber, letztlich ist [PAGE 1248] es unsere politische Aufgabe, hier die Gesamtzusammenhänge nie mehr aus den Augen zu verlieren. Sie könnten dann bei der Beratung der Schuldenbremse diese Gesamtzusammenhänge auch im Plenum diskutieren.

2. Die Reform der Familienbesteuerung ist gerecht und nötig. Der Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums ist machbar, er bringt aber aus Gründen des Standortes nichts. Er ist auch von der Gerechtigkeit her kein unabdingbares Muss, sondern eher Luxusbedarf, aber er ist machbar. Beide Vorlagen sind fertig vorbereitet. Ich werde aber dem Bundesrat beantragen, über diese Vorlagen erst Anfang des nächsten Jahres zu beschliessen, wenn auch die Räte oder mindestens die Kommissionen über diese Gesamtschauen diskutiert haben. Wir werden beide Vorlagen bringen. Aber ich glaube, es ist wichtig, dass wir die Gesamtzusammenhänge nicht aus den Augen verlieren. Das ist auch deshalb machbar, weil ich gehört habe, dass Ihr Ratsbüro ohnehin beschlossen hat, diese Vorlagen den Kommissionen erst im Frühjahr zuzuweisen.

3. Der Bundesrat wird hier bei der dringlichen Reform der Umsatzabgabe entgegen seinem Beschluss seine Präferenz für die Lösung des Ständerates ausdrücken, obwohl diese rein steuersystematisch problematischer ist als die bundesrätliche. Angesichts der Situation werde ich aber wieder um alle 100 Millionen Franken kämpfen müssen.

4. Wie Sie wissen, studiert die Kommission Oberson die Probleme der Unternehmensbesteuerung - sie wird ihre Arbeiten zeitgerecht abschliessen. Der Bundesrat wird den Entscheid, ob er wirklich eine weitere Unternehmenssteuerreform mit Ausfällen ins Parlament geben will, aber erst nach Würdigung der dannzumaligen Umstände fällen können.

5. Sollten die eidgenössischen Räte dem Bund nicht nur die Beteiligung am laufenden Mehrwertsteuerprozent für die AHV verunmöglichen, sondern im Rahmen der 11. und 12. Revision den Bund auch in Bezug auf die zukünftigen Mehrwertsteuern - nur die demographiebedingten - nicht mit seinen 17 Prozent teilhaben lassen, müsste ich dem Bundesrat schliesslich beantragen, dem Parlament eine Vorlage zur Finanzierung des Bundesbeitrages an die AHV - nur für den Bundesbeitrag - mittels einer Mehrwertsteuererhöhung zu unterbreiten. Ich glaube, es geht nicht anders. Ich kann Ihnen nicht sagen, der Bund könne das tragen, wenn ich jetzt schon sehe, dass er es nicht wird tun können. Hier muss ich einfach mit offenen Karten spielen.

Damit komme ich zum Schluss: Zusammenfassend möchte ich Sie bitten, das Budget gemäss Voranschlag zu verabschieden, vom Finanzplan Kenntnis zu nehmen. An sich haben wir Grund zur Genugtuung. Auch ich bin sehr froh, dass wir das "Haushaltziel 2001" vorzeitig erreichen, dass es gemäss Finanzplan erreichbar bleibt. Das "Haushaltziel 2001" ist an sich nicht gefährdet. Gerade aber wenn es gut geht, darf man keine Fehler machen - wer an der Sonne liegt, vergisst gerne, dass es auch Regenwetter geben kann. Gerade jetzt dürfen wir mit dem nötigen Willen zu nötigen Reformen und mit der allgemeinen Haushaltdisziplin nicht nachlassen. Was wir unter dem Druck der Rezession an guten politischen Entscheiden fertig gebracht haben, sollten wir jetzt nicht leichtfertig wieder gefährden.

Wir dürfen nicht durch unkoordinierte Einzelentscheide den Grundstein zu neuen Defiziten legen. Das ist unsere gemeinsame Verantwortung. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis, wenn ich Ihnen bei allen Anträgen, die über die bundesrätlichen Anträge hinausgehen, in der Detailberatung dann empfehlen muss, diese abzulehnen, betreffe das die Entwicklungshilfe, die Energie oder die Ausbildung, so sehr diese im Einzelnen auch begründbar sein mögen.

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Präsident (Hess Peter, Präsident): Nach der gemeinsamen Beratung werden wir nun die einzelnen Finanzvorlagen separat beraten.

[VS]

[VS]

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

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