Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2007-06-21
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-21
Wortprotokoll
Wie wir bereits dargelegt haben, bezahlen die Krankenpflegeversicherer etwa 60 Prozent der Pflegekosten. Dies wird auch in Zukunft in diesem Rahmen liegen. Über die Aufteilung der Restkosten entscheiden heute die Kantone. In vielen Kantonen werden den pflegebedürftigen Personen alle Restkosten überbunden. Das finden wir nicht in Ordnung. Die Kantone sollen sich in bescheidenem Mass an den Pflegekosten beteiligen, wenn sehr hohe Pflegekosten anfallen. Und diese Beteiligung muss unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der pflegebedürftigen Personen erfolgen. Die Grundversicherung bezahlt ganz allgemein die erbrachten Leistungen, unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der versicherten Personen. Diesem Grundsatz wollen wir auch für die Pflegeversicherung treu bleiben.
Das Modell der Kommissionsmehrheit schlägt erst bei einer hohen Pflegebedürftigkeit eine Kostenbeteiligung der Kantone vor. Die Beteiligung der Kantone setzt erst ab der dritthöchsten Pflegestufe ein. Die Kosten in tieferen Pflegestufen sind nach wie vor von den pflegebedürftigen Personen selber zu tragen. Das erachten wir auch als richtig. Tiefe Pflegekosten können den Betroffenen zugemutet werden. An höheren Pflegekosten hingegen sollen sich die Kantone beteiligen.
Der Antrag der Minderheit Goll geht grundsätzlich in die gleiche Richtung. Aber der Selbstbehalt der versicherten und pflegebedürftigen Personen ist mit 300 Franken pro Monat sehr tief angesetzt. Eine etwas höhere Kostenbeteiligung ist den betroffenen Personen zuzumuten und auch sozial zu verantworten. Die Minderheitslösung würde für die Kantone zu massiven Mehrkosten führen. Die Fassung der Minderheit geht uns in Bezug auf die Entlastung der Pflegebedürftigen zu weit.
Die SVP-Fraktion unterstützt daher die Mehrheit.