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Goll Christine · Nationalrat · 2007-06-21

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-21

Wortprotokoll

Ich danke zunächst den Kommissionssprecherinnen, dass sie schon bei der Eintretensdebatte klargestellt haben, dass es hier auf der Fahne einen Fehler gibt. Mit unserem Minderheitsantrag wollen wir nämlich weder Absatz 1bis streichen noch die Absätze 2 und 3 der Mehrheitsfassung ersetzen, sondern unser Minderheitsantrag betrifft die Modellfrage und bezieht sich deshalb ausschliesslich auf Absatz 5 des jetzt diskutierten Artikels. Das heisst, unsere Formulierungen werden zu den Absätzen 5 und 6 gemacht.

Wir schlagen hier ein Modell vor, das gerechter, einfacher und insbesondere berechenbar ist. Gerechter ist das Modell der Minderheit, weil es über alle vier Pflegestufen greift. Wenn wir es mit dem Modell der Mehrheit vergleichen - das wurde in einem Bericht in unserer Kommission erläutert -, stellen wir fest, dass das Mehrheitsmodell erst ab Pflegestufe 3 eine entlastende Wirkung bei der Kostenbegrenzung entfaltet. Unser Modell ist auch deshalb gerechter, weil sich die maximale Belastung für die Patientinnen und Patienten an der heutigen Grundfranchise von 300 Franken im KVG orientiert. Das heisst, diese Kosten von 300 Franken dürften im Maximum pro Monat von den Patientinnen und Patienten erhoben werden. Das würde eine Belastung von 10 Franken pro Tag oder, bei schwerer Pflegebedürftigkeit, von maximal 3600 Franken pro Jahr ausmachen. Auch hier wieder der Vergleich mit dem Modell der Mehrheit: Bei der Mehrheit würde die maximale Kostenbelastung für die pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten über 7000 Franken pro Jahr betragen, also fast doppelt so viel wie beim Modell der Minderheit.

Unser Modell ist auch einfacher, weil es mit dem Franchisenmodell an ein bestehendes und bereits bekanntes System anknüpft. Das Modell der Minderheit ist insbesondere berechenbar, weil sich die Kostenabwälzung auf die Versicherten zuverlässig berechnen lässt. Das ist beim Modell der Mehrheit nicht der Fall, weil unklar bleibt, welche Berechnungsgrundlagen der Bundesrat dereinst heranziehen wird. Der Pflegebeitrag wird in der Formulierung der Mehrheit ja vom Bundesrat festgelegt; ob der Bundesrat das aktuelle Kostenvolumen oder die Vollkosten als Basis für die Berechnung des höchsten Pflegebeitrages nehmen wird, ist heute unklar. Der Bundesrat hat in der Eintretensdebatte ja noch einmal darauf hingewiesen, dass wir die Pflegetarife bereits heute mit Bundesbeschlüssen eingefroren haben. Deshalb kann die Kostenbelastung der Versicherten beim Modell der Mehrheit nicht zuverlässig vorausgesagt werden.

In der Kommission ist der Wille vorhanden, die Kosten für die Patienten und Patientinnen zu begrenzen; das ist richtig und wichtig. Ob dieser parteiübergreifende Wille über die eidgenössischen Wahlen hinaus Bestand haben wird, steht allerdings in den Sternen. Die Mehrheit der Kommission macht mit ihrem Modell einen Schritt in die richtige Richtung, aber die finanziellen Auswirkungen für Pflegebedürftige sind viel zu gross.

Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit zu unterstützen; ihr Modell ist in der Praxis einfach umzusetzen, und vor allem stellt es eine sozialverträgliche Lösung dar.