Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2000-11-29
Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-11-29
Wortprotokoll
Die Minderheit stellt Ihnen den Antrag auf Ablehnung dieses Nachkredites. Der Kommissionssprecher hat Ihnen gestern schon gesagt, was diese Minderheit bedeutet. Es sind 8 Ja, 3 Nein und 9 Enthaltungen - also ein Geschäft besonderer Art. Wir teilen die Auffassung des Bundesrates, dass die Besetzung des Postens des Uno-Chefanklägers in der zweiten Hierarchiestufe für die Schweiz eine besondere Ehre bedeutet.
Die Mitarbeit in internationalen Organisationen ist in einer Verordnung geregelt, die die jederzeitige Rückkehr in den Bundesdienst für Bundesbedienstete regelt, die sich solchen internationalen Organisationen zur Verfügung stellen, oder allenfalls - wo dies nicht möglich ist - die entsprechende finanzielle Abfindung festlegt. Soweit liegen gesetzliche Grundlagen vor, die dieses Engagement in internationalen Organisationen fördern sollen.
Der Kredit ist aus drei Gründen nicht genehmigungsfähig: erstens wegen der Höhe des Betrages von 920 000 Franken als erster Tranche, zweitens wegen der über weite Strecken fehlenden Rechtsgrundlage zur Übernahme der entsprechenden Kosten und drittens aus moralischen Gründen.
Die Moral kommt nach dem Fressen - ich nehme sie voraus: Es ist nicht das erste Mal, dass nicht nur im Parlament, sondern auch in der Öffentlichkeit von eigenartigen Abfindungen oder Entschädigungen solcher Art Kenntnis zu nehmen ist. Ich erinnere an den Abgang verschiedener Direktoren von Bundesämtern, zum Teil aus eigenem Verschulden, und die entsprechenden Abgeltungen. Ich erinnere an die Kaderstelle bei der Post, die aus eigenem Willen nicht angetreten werden konnte; dieses Nichtantreten wurde mit 280 000 Franken entschädigt. Es ist also nicht das erste Mal, dass wir uns über solche Sachen zu unterhalten haben. Ich frage Sie: Wo liegen hier - bei solch offensichtlichem Griff in die "Bundeskrippe" zur persönlichen Bereicherung - die moralisch-ethischen Grundsätze?
Zur Höhe des Kredites und dessen Zusammensetzung, zum materiellen Aspekt: Der Bund muss die Wohnungskosten in Holland übernehmen, und er übernimmt die Finanzierung der privaten Zweitwohnung in der Schweiz. Man übernimmt Arbeitgeberbeiträge und Familienzulagen, stellt Flugzeuge zur Verfügung und übernimmt Reisespesen, stellt Sicherheitsleute à discrétion zur Verfügung. Es kommt hinzu - das darf an dieser Stelle auch vermerkt werden -, dass Schweizer Bürger bei internationalen Organisationen von der Steuer befreit sind, d. h. das Privileg der Steuerfreiheit geniessen, sei der Arbeitsort bzw. der Wohnort im Ausland oder in der Schweiz; die Steuerbefreiung kommt ihnen in vollem Umfang zugute.
Ich gehe davon aus - das ist die materielle Seite dieses Nachtragskredites -, dass es hierzu trotzdem gesetzliche Grundlagen braucht, auch wenn die Geberin und die Nehmerin der gleichen politischen Gruppierung angehören. Ein allfälliger Leistungslohnanteil für frühere Verdienste kann es ja wohl nicht sein.
Ich stelle fest, dass für mehrere dieser zur Finanzierung übernommenen Gegenstände keine gesetzliche Grundlagen bestehen, dass es sich also um eine illegale Praxis handelt. Nachdem die Finanzkommission bereits im September 1999 in dieser Sache vorstellig wurde, hätte der Bundesrat längstens Zeit gehabt, die Frage, wer und in welchen Fällen Anspruch auf Bodyguards hat, und die Frage, welche Kosten zu übernehmen und wie sie zu legalisieren sind, an die Hand zu nehmen. Aber man hat sich darum foutiert.
Ich beantrage namens der Minderheit, dass Sie dieses Verhalten nicht lediglich mit einer Rüge vonseiten der Finanzdelegation erledigen - das ist ja schon ein Fortschritt; in bisherigen Fällen hat man auf solche Fälle mit einem mürrischen Achselzucken reagiert -, sondern diesen Nachtragskredit nicht bewilligen.