Fasel Hugo · Nationalrat · 2007-06-21
Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2007-06-21
Wortprotokoll
Das Krankenversicherungsgesetz sieht vor, dass die Pflegeleistungen, ob sie nun in Heimen oder ambulant erbracht werden, von den Krankenversicherern übernommen werden müssen. Für unsere Fraktion ist dieses Ziel immer noch gültig, weil es die Solidarität ins Zentrum stellt, Spitalbehandlung und Pflege gleichstellt und weil [PAGE 1110] "ambulant" und "stationär" als gleichwertig angesehen werden. Doch diese Bestimmung wurde bis heute nicht umgesetzt. Kaum war das Krankenversicherungsgesetz eingeführt, wurde vielmehr begonnen, über die horrenden, steigenden Pflegekosten zu jammern, obwohl - nüchtern betrachtet - die Pflege, gemessen am Gesamtsystem, nur einen kleinen Teil ausmacht.
Werfen wir deshalb zu Beginn einen Blick auf die wesentlichen Zahlen, weil wir ja hier bei der anschliessenden Beratung der einzelnen Artikel entscheiden werden, wie wir diese Kosten verteilen werden, weil es um die Finanzierung geht. Die Tageskosten für den Aufenthalt im Pflegeheim betragen heute, basierend auf Zahlen aus dem Jahr 2005, durchschnittlich 234 Franken. Das führt zu jährlich rund 6,9 Milliarden Franken. Davon machen die Pflegekosten 2,7 Milliarden aus, das gibt durchschnittliche Pflegekosten von 92 Franken pro Tag.
Warum gebe ich diese Zahlen ganz am Anfang bekannt? Weil ich weiss: Wenn wir später über die Verteilung dieser Kosten reden werden, kommen ganz unterschiedliche Resultate heraus. Es war eine der Schwierigkeiten bei der Beratung dieser Vorlage, dass schon in der Kommission während den Hearings völlig verschiedene Zahlen gesetzt wurden, wenn es um die Belastung der einzelnen Kostenträger ging. Einmal behauptete man, es handle sich um eine Milliarde, dann wieder hiess es, es handle sich um eine halbe Milliarde Franken. Es ist bedauerlich, dass man heute in der Schweiz die genaue Zahl der Hühner und Hühnerställe kennt, aber dort, wo es um die Verteilung wesentlicher Kosten in Milliardenhöhe geht, auf unbefriedigende Schätzungen angewiesen ist und, vereinfacht gesagt, jeder und jede ein bisschen behaupten kann, was er oder sie gerade will.
Die Vorlage, die wir hier beraten, ist für die betroffenen Menschen eine wichtige, eine emotionale Vorlage, denn es geht hier darum, dass wir bei jenen Menschen, die in der letzten Lebensetappe sind, bestimmen, wie sie mit den Pflegekosten zurande kommen. Wer mit Pflegeheimen zu tun hat, wird bei den Betroffenen vor allem eines feststellen: Viele Menschen haben Angst, in den letzten paar Jahren vor dem Sterben noch zu verarmen. Das ist eine der grössten Sorgen, die ältere Menschen haben. Wir müssen uns, wenn wir hier die Kosten verteilen, auch bewusst sein - ich habe es bei den Vorberatungen in der Kommission und anderswo, vor allem bei den Zuschriften, immer wieder festgestellt -, dass die Angst besteht, es würden falsche Incentives, falsche Anreize, gesetzt.
Im Bereich der letzten Lebensjahre sind die Anreize klar gesetzt; da können wir ökonomisch gesehen machen, was wir wollen, wir können es nur marginal beeinflussen. Wir wissen nämlich, dass die älteren und ältesten Menschen in ihrem letzten Lebensabschnitt wenn immer möglich zu Hause bleiben und zu Hause sterben möchten. Das heisst, sie gehen nicht einfach freiwillig und noch so gern in ein Pflegeheim oder in die Akutabteilung eines Spitals. Sie möchten, wenn sie können, zu Hause bleiben und dort ihre letzten Lebenstage verbringen. Das ist zugleich die kostengünstigste Variante. Also müssen wir alles tun, damit die Betroffenen das tun können, was sie wirklich wollen. Wir müssen entsprechende Pflegebegleitung bereitstellen, das heisst, wir müssen uns in diesem Gesetz für die richtigen Anreize in Bezug auf die Kostenübernahme zugunsten der Spitex engagieren.
Die grüne Fraktion ist deshalb für Eintreten auf die Vorlage. Folgende Punkte sind für uns bei dieser Revision zentral:
1. Pflegebedürftige Personen haben ein Recht auf die ihnen entsprechende Pflege, sei es zu Hause, ambulant oder stationär in einem Heim. Wir begrüssen es, dass die Krankenversicherer die volle Finanzierung der Akut- und Übergangspflege während einer gewissen Zeit übernehmen müssen.
Diese Sicherung der Pflegefinanzierung ist auch dringend nötig, weil wir auf der anderen Seite, bei der Spitalfinanzierung, die Fallpauschalen beschlossen haben. Denn die Patientinnen und Patienten dürfen nicht wie heisse Kartoffeln möglichst schnell weitergereicht werden. Gesamtwirtschaftlich nützt es nichts, wenn die Aufenthaltsdauer in den Akutspitälern gesenkt wird und dann die Behandlung umso länger einfach in Rehas oder von der Spitex weitergeführt werden muss.
2. Wir wollen die verschiedenen Pflegeformen gleich behandelt haben. Die Zahlen zeigen klar, dass die Kosten der Langzeitpflege dank einer gutausgebauten Spitex gesenkt werden können. Doch um die Pflege zu Hause für alle Betroffenen gut auszugestalten, braucht es auch Einrichtungen mit ambulanten Tages- und Nachtstrukturen - eine wesentliche Verbesserung, die wir unbedingt vornehmen müssen.
3. Wir begrüssen auch den Grundsatz, dass keine Person wegen eines Aufenthalts in einem Pflegeheim sozialhilfeabhängig werden soll. Dieser Grundsatz hat für uns auch mit Respekt gegenüber der betreuungsbedürftigen Person und mit Menschlichkeit zu tun. Es wäre ein Armutszeugnis, wenn in der Schweiz stark pflegebedürftige Personen in die Armut gedrängt würden. Wir unterstützen deshalb auch die Erhöhung der Freigrenze für das selbstbewohnte Wohneigentum, weil die betroffenen Personen so möglichst lang das tun können, was sie wollen, nämlich in ihrem Haus oder in ihrer eigenen Wohnung bleiben.
Aus diesen Gründen stimmt die grüne Fraktion für Eintreten.