Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2007-06-21
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-21
Wortprotokoll
Bei der Pflegefinanzierung besteht Handlungsbedarf. Wir haben ja jetzt einige Zeit mit dringlichen Bundesbeschlüssen und dem Einfrieren der Pflegetarife gearbeitet. Diese Zeit ist nun vorbei. Wir müssen neue, nachhaltige Lösungen für die Pflegefinanzierung finden. Aber die Voraussetzungen, in diesem Bereich neue Lösungen zu finden, sind nicht sehr günstig. Es fehlt noch weitgehend die Kostentransparenz im Pflegebereich. Auch ist die Kostenaufteilung in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich.
Bundesrat und Ständerat schlagen vor, dass die Kostenbeteiligung der Versicherer auch betragsmässig etwa im gleichen Umfang erfolgen soll wie bisher. Das hat bei steigenden Pflegekosten, wie sie absehbar sind, klar zur Folge, dass die pflegebedürftigen Personen mehr zur Kasse gebeten werden. Irgendjemand muss diese Kostensteigerung dann ja auch bezahlen.
Ich habe den Eindruck, dass im Gesundheitswesen die Pflegefinanzierung bisher ganz allgemein etwas stiefmütterlich behandelt wurde. Der jetzige Zustand befriedigt nicht, weil die Pflegebedürftigen auch sehr stark zur Kasse gebeten werden. Das ständerätliche Modell kann uns als Grundlage dienen. Aber es sind klare Verbesserungen zugunsten der pflegebedürftigen Personen vorzunehmen.
Die vorberatende Kommission schlägt in einigen Bereichen Lösungen vor, die gegenüber den Ständeratsbeschlüssen patientenfreundlicher sind. Der Grundsatz des ständerätlichen Modells hingegen, dass die Krankenversicherer einen Beitrag an die Pflegeleistungen unabhängig davon entrichten sollen, ob sie stationär oder ambulant erfolgen, scheint uns richtig zu sein.
Verbesserungen gegenüber den Beschlüssen des Ständerates sind vor allem bei den Vermögensfreigrenzen für den Bezug von Ergänzungsleistungen anzubringen. Sie sind heute sehr tief und wurden in den letzten zwanzig Jahren nicht einmal mehr an die Teuerung angepasst. Unbefriedigend ist auch die Situation bei selbstbewohnten Liegenschaften oder wenn ein Ehepartner zu Hause lebt, währenddem der andere bereits im Heim wohnt. Einerseits findet ein Vermögensverzehr statt, andererseits sollte die Wohnmöglichkeit für die eine Person noch gewährleistet sein. Stossend ist auch, dass Personen, die sich etwas angespart haben und auf das Alter hin über ein gewisses Vermögen verfügen, innert kurzer Zeit ihr Erspartes hergeben müssen. Leute in mittelständischen Verhältnissen können verarmen, wenn sie in ein Pflegeheim ziehen müssen. In diesem Bereich müssen wir klare Korrekturen anbringen.
Ein weiteres Problem ist die Finanzierung von Tages- und Nachtstrukturen. In vielen Fällen werden beispielsweise Demenzpatienten noch zu Hause von den Angehörigen gepflegt. Diese Pflege ist zwar sehr kostensparend, aber auch sehr intensiv und kräfteraubend. Die Patienten müssen daher die Möglichkeit haben, vorübergehend Tages- oder Nachtstrukturen aufzusuchen, um die pflegenden Personen zu entlasten. Diese Tages- und Nachtstrukturen müssen über die Krankenversicherung bezahlt werden. Dies führt nicht zu Kostensteigerungen - im Gegenteil: Wenn die Leute diese Möglichkeit nicht haben, müssen sie früher in ein Heim übersiedeln, dann entstehen die hohen Kosten.
Handlungsbedarf besteht auch bei der Übergangspflege. Mit der Einführung von Fallpauschalen in den Spitälern werden die Spitalaufenthalte für die Patienten immer kürzer. Nach der möglichst raschen Entlassung aus dem Spital sind viele Patienten noch pflegebedürftig. Die krankheitsbedingte Pflege nach dem Spitalaufenthalt muss von den Krankenversicherern übernommen werden, unabhängig davon, wo diese Übergangspflege stattfindet, ob es eine Rehabilitationsklinik ist, ob die Übergangspflege durch Spitex oder in einem Heim erbracht wird.
Dann stellt sich auch ganz generell die Frage, wer die Kosten tragen soll, die nicht von den Versicherern übernommen werden. Es ist nicht in Ordnung, dass der ganze Rest von rund 40 Prozent vollumfänglich den pflegebedürftigen Personen überbunden wird. Es scheint uns richtig zu sein, dass die Kantone auch einen Teil dieser Kosten tragen. Dies ist vor allem dann richtig, wenn die Pflegebedürftigen in einer hohen Pflegestufe eingeteilt sind, wenn auch hohe Kosten verursacht werden. Die finanziellen Konsequenzen der von der Kommission vorgeschlagenen Korrekturen sind durchaus vertretbar: Nach den Berechnungen des Bundesamtes für Gesundheit betragen die Mehrkosten für die Krankenversicherer rund 130 Millionen Franken, für die Kantone 268 Millionen Franken, und für den Bund ergäbe sich sogar eine Entlastung von rund 60 Millionen Franken.
Die SVP-Fraktion bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Anträge der Kommission anzunehmen.
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