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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2000-11-29

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-11-29

Wortprotokoll

Bei den Kleinkraftwerken handelt es sich um Anlagen, die in der Regel höhere Gestehungskosten haben, als gemäss Artikel 7 des Energiegesetzes vergütet werden. Es handelt sich um kleine Wasserkraftwerke, um die Verstromung von Holzenergie und um Solarkraftwerke. Ich weise darauf hin, dass diese Kraftwerke vom Staat zum Teil sehr unfair behandelt werden. Wenn Sie heute Solarstrom über eine Solarstrombörse beziehen, zahlen Sie auf den vollen Betrag von 1 Franken pro Kilowattstunde noch zusätzlich 6 Rappen Mehrwertsteuer. Das ist eine Zusatzbelastung, die die konventionellen Kraftwerke in diesem Ausmass selbstverständlich nicht tragen.

Die kleinen Kraftwerke nehmen in der Regel nur eine geringe Durchleitung in Anspruch, weil dieser Strom zumeist in einem kleinen geographischen Umkreis konsumiert wird. Das heisst, die oberen Netze werden entlastet. Auch dies rechtfertigt es, hier ein Entgegenkommen zu signalisieren und diese Kleinstanlagen von Durchleitungsgebühren zu befreien.

Herr Keller, wir können nicht immer davon sprechen, dass wir die erneuerbaren Energien fördern wollen, und gleichzeitig nichts tun. Denken Sie auch daran: Die Kernenergie trägt ihre Kosten nicht. Wir haben keine Haftpflichtversicherung, es ist eine Hochrisikotechnologie, bei der am Schluss immer die Allgemeinheit für Schäden aufkommt, wenn es zu Zwischenfällen oder schweren Unfällen kommt.

Schliesslich bitte ich Sie in Rechnung zu stellen, dass wir hier eine befristete Lösung vorschlagen. Die Mehrheit hat von zehn Jahren gesprochen; wir wollen dann weiter sehen, welche Hilfe diese Kleinstanlagen nach Ablauf dieser Frist noch brauchen.

Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung und darum, eventualiter den Antrag Vallender zu unterstützen.