Durrer Adalbert · Nationalrat · 2000-11-29
Durrer Adalbert · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-11-29
Wortprotokoll
Ich möchte mich namens der Kommission nur noch kurz zur Darlehensproblematik äussern. Die Problematik der NAI ist ja eine Frage der Marktpreisentwicklung, die nicht vorhersehbar ist. Man kann also die NAI-Situation nicht zum Vornherein mit Sicherheit beurteilen. Umgekehrt erhöhen Darlehen lediglich die Bilanzsumme, indem sie auf der Aktivseite Cash einbringen, auf der Passivseite aber Fremdkapital sind, womit das Eigenkapital gegenüber den Wertberichtigungen nicht erhöht wird. Somit ist in der Sache mit blossen Darlehen nicht geholfen; es ist eine untaugliche Massnahme. Es ist wichtig, dass diese Darlehen auch buchhalterisch Eigenkapitalcharakter haben; deshalb brauchen wir diesen Rangrücktritt.
Zum Vorzugszins: Es ist natürlich nicht die Meinung, dass der Bund hier Geld verlieren soll, aber es ist andererseits auch nicht die Meinung, dass der Bund aus der Wasserkraft über die Zinsgestaltung noch eine Rendite erwirtschaften soll. Es geht darum, dass er die Zinsen aufgrund der Selbstkosten gestaltet.
Zur Frage des Verzichts auf die Sicherheitsstandards: Man wollte hier nicht unnötige Barrieren im Sinne von Ratings aufbauen, wie das die Banken gegenüber Kreditsuchenden machen. Vielmehr hat der Bundesrat die Möglichkeit, über die Gestaltung des Darlehens im Sinne von Prognosen nur dort Geld einzusetzen, wo die Chance besteht, am Schluss diese Darlehen wieder zurückzubekommen.
Noch ganz kurz zum wichtigen Absatz 1bis betreffend die Erneuerung: Ich bin auch der Meinung, dass demokratische Entscheide zu respektieren sind. Aber man kann nun m. E. die Abstimmungsresultate schon nicht so interpretieren, dass keine politische Hilfe zugunsten der Wasserkraftwerke mehr möglich sei. Es wurde schon gesagt: Offenbar besteht bei den NAI ein Konsens darüber, dass wir es tun wollen, und bei der Erneuerung müssen wir sehen, dass es vor allem um ein politisches Zeichen geht. Es geht um eine kurze, schwierige Phase von zehn Jahren, während welcher man helfen kann. Es werden wenige Werke sein, die diese Hilfe in Anspruch nehmen können, aber gerade das ist wichtig, damit nicht grundsätzlich alle Investitionen im Bereich der Wasserkraft zum Erliegen kommen. Es ist auch wichtig, dass man das Bekenntnis zur Wasserkraft ernst meint und nicht nur als Lippenbekenntnis versteht. Das wird auch in einem möglichen Abstimmungskampf über dieses Gesetz durchschaut werden.
Umgekehrt möchte ich noch ein Argument zu den Umweltstandards und -anforderungen beisteuern. Es geht nicht nur um die Verfassungsgrundlage; es ist auch wichtig, dass in der Anwendung - auch bei den Gerichten - die beiden Umweltvoraussetzungen, die definiert werden, nicht als Verschärfung der heutigen Rechtslage verstanden werden, sondern lediglich so, dass das moderne gesetzliche Instrumentarium in Bezug auf die Umweltstandards - Gewässerschutzgesetz, Umweltschutzgesetz usw. - eingehalten werden muss. Eine Verschärfung ist damit aber nicht gemeint; das ist sehr wichtig. Sonst schiessen wir uns nämlich, bezogen auf die Stärkung der Wasserkraft, selber ins Bein.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und alle übrigen Anträge abzulehnen.