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Speck Christian · Nationalrat · 2000-11-29

Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-11-29

Wortprotokoll

Bekanntlich hat der Ständerat in Artikel 6 die Befreiung der erneuerbaren Energien ersatzlos gestrichen. In der Kommission des Nationalrates wurde der Gedanke wieder aufgenommen; er liegt jetzt in Artikel 25ter vor Ihnen. Dass für die Produktion aus erneuerbaren Energien bis 500 Kilowatt Leistung die Durchleitung während zehn Jahren nach Inkraftsetzung des Gesetzes gebührenfrei sein soll, widerspricht ganz eindeutig den Grundsätzen einer fairen Netzbenutzungsgebühr. Damit wird den erneuerbaren Energien eine ungerechtfertigte Vorrangstellung gewährt. Ob nun diese Marktverzerrung einen grösseren oder einen kleineren Anteil des durchgeleiteten Stromes bedeutet, ist dabei unerheblich. Begehrlichkeiten in diese Richtung haben wir schon bei den Beratungen im Nationalrat verschiedentlich abgelehnt. Herr Rechsteiner hat in der Kommission gesagt, dass der jetzt vorliegende Antrag nur ein kleines Geschenk an die kleinen Produzenten sei; eine Marktverzerrung aber bleibt es dennoch.

Die Förderung der erneuerbaren Energien, insbesondere aus Kleinkraftwerken, ist richtig. Diese Förderung wird auch praktiziert. Ich muss Sie jedoch darauf hinweisen, dass heute in Artikel 7 im Energiegesetz festgehalten ist, dass die Produktion bis zu 1000 Kilowatt, also einem Megawatt, von den örtlichen Verteilern abgenommen werden muss. Sie muss nicht nur abgenommen werden, das Bundesgericht hat auch den so genannten Rückliefertarif auf 15 bis 16 Rappen pro Kilowatt festgelegt.

Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Jahren nicht nur Kleinkraftwerke erhalten, was richtig ist, sondern darüber hinaus, zum Beispiel in alten Fabrikwerken, gutes Geld mit solchen Werken verdient. Dazu kommt, dass auf dem Markt schon heute, ähnlich wie die Ökolabel bei der Nahrungsmittelproduktion in der Nahrungsmittelindustrie, Ökolabel auch für den Strom aus erneuerbaren Energien geschaffen wurden. Es hat sich gezeigt, dass die Konsumenten auch bereit sind, dafür einen Mehrpreis zu bezahlen. Das ist alles richtig, aber es sprengt den Rahmen, wenn wir für diese Kleinkraftwerke Möglichkeiten zur Vermarktung schaffen, ihnen gleichzeitig einen Rückliefertarif in vorgeschriebener Höhe garantieren und ihnen zusätzlich noch freie Durchleitung gewähren.

Ich bitte Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen und der Minderheit zuzustimmen.