Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-11-29
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-11-29
Wortprotokoll
Das Anliegen ist an sich völlig berechtigt, und ich bin über diesen Vorstoss nicht unglücklich. Die Effizienzvorlage wird sehr, sehr teuer; ich habe mir lange überlegt, ob sich dieser Aufwand lohnt. Die Vorlage ist letztlich das Resultat Ihrer Arbeit; der Bundesrat hatte Ihnen vorgeschlagen, in der Effizienzvorlage dem Bund nur die Möglichkeit zu geben, wichtige Fälle organisierter Kriminalität - Drogenkriminalität, Korruption usw. - von internationaler oder interkantonaler Bedeutung zu übernehmen. Sie haben das mit einer Muss-Formel umschrieben, d. h., dass der Bund alle Fälle übernehmen muss und die Kantone keine mehr. Dieser Aufwand ist gigantisch. Ich habe mir lange überlegt, ob er eigentlich überzogen ist; aber wir haben das mit dem EJPD besprochen und kommen zum Schluss, dass es wahrscheinlich von der Anzahl der Fälle her nicht überzogen ist. Vielleicht ist es sogar gut, hier ein Vermehrtes zu tun, nachdem das moderne organisierte Verbrechen eine der grossen Geisseln der Menschheit ist.
Aber wir haben hier nun eine Muss-Vorschrift. Wir haben nur bei der schweren Wirtschaftskriminalität noch eine Kann-Vorschrift. Was hat das für Folgen? Es gibt im Verhältnis zu den Kantonen nun zwei Probleme:
1. Dadurch, dass Sie diesen Zwang ins Gesetz aufgenommen haben, hat der Bundesrat natürlich den Kantonen gegenüber keinerlei Pfand mehr. Er kann die Kantone nur bitten, etwas zu übernehmen. Sie können sich selber denken, wie die Kantone reagieren werden, wenn ich an sie gelange und sage, das Parlament habe eine Motion überwiesen und ich solle jetzt von ihnen Geld verlangen. Wenn Sie das vorher, im Rahmen der Gesetzesberatung, gemacht hätten, hätten wir gesagt: Wir nehmen den Kantonen die Fälle nur ab, wenn sie etwas daran bezahlen würden. Aber jetzt ist die Situation so, dass ich Ihnen sagen muss, dass da nichts zu holen ist.
2. Bei den Kantonen fallen die Einsparungen erstens einmal nicht voll an, weil wir wahrscheinlich zusätzliche Fälle übernehmen oder solche, für die den Kantonen schlicht die Mittel fehlten, und zweitens gibt es Kantone - wie vielleicht Genf oder Zürich -, die stärker entlastet werden, und andere, die dadurch gar nicht entlastet werden.
Deshalb bitten wir Sie, den Vorstoss nur als Postulat zu überweisen, wobei ich Ihnen zusichere, dass wir die Gespräche mit den Kantonen führen werden. Ich kann mir vorstellen - wobei diese Aussage nicht durch den Bundesrat erhärtet ist -, dass der Bund im Rahmen der Verteilungsvorlage etwas mehr bekommt, wenn es darum geht, wie das Geld zwischen Kantonen und Bund aufgeteilt wird, das wir aus konfiszierten Drogengeldern erhalten. Sie haben hier in Diskussionen über diese Vorlage immer sehr stark zugunsten der Kantone geredet - das habe ich zumindest gehört, denn ich war nicht dabei. Wenn das zur Sprache käme, wäre ich froh, wenn Sie an das sich hier stellende Problem denken würden. Das wäre wahrscheinlich eine faire Möglichkeit, um dem Bund etwas mehr zu geben; aber man müsste es in einem Ausmass tun, dass die Kantone noch immer ein Interesse hätten, viel herauszuholen, d. h., eine Beteiligung müsste man ihnen belassen.
Das sind die Gründe, warum wir den Vorstoss lieber in Postulatsform entgegennehmen würden. Aber Ihr Finanzminister springt nicht an die Decke, wenn es eine Motion bleibt, da ja die Decke in diesem Saal sehr hoch ist. (Heiterkeit)