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Vischer Daniel · Nationalrat · 2007-12-21

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-12-21

Wortprotokoll

Wir beantragen Ihnen ebenfalls, diesem Gesetz in der Schlussabstimmung nicht zuzustimmen.

Sie kennen diese Leidensgeschichte: Es ist richtig, das Volk hat diese Initiative angenommen, jeder Verfassungsartikel ist direkt umsetzbar. Das EJPD hat eine Gesetzgebung zu machen versucht, die Unmögliches zu vereinbaren trachtet. Das nunmehr zur Diskussion stehende Gesetz widerspricht klar dem Verfassungstext. Das Gesetz ist aber auch nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) konform. Eine wesentliche Bestimmung wird infrage gestellt: dass der Richter die Möglichkeit haben muss, jederzeit ein Gesuch über die Überprüfung der Rechtmässigkeit der Haft zu prüfen. Dem trägt das nunmehr zur Diskussion stehende Gesetz nicht Rechnung!

Ich füge aber bei: Es geht bei dieser Debatte nicht einfach um den Vorrang des Völkerrechtes gegenüber dem inländischen Recht - das ist eine Verkürzung der Diskussion, wie sie gewisse Leute eingeleitet haben. Es geht darum, ob elementare Grundsätze unseres Rechtsstaates, die inländisches Recht sind, geritzt werden oder nicht. Dass die EMRK zum Zuge kommt, ist vielmals auch dem Nichtvorhandensein inländischer Verfassungsgerichtsbarkeit und der Anlage unserer Verfassung zu verdanken, dem Umstand, dass unsere Verfassung keine übergeordneten Bestimmungen kennt. Aber der Grundsatz, dass jemand, der in Haft ist, die Rechtmässigkeit dieser Haft gemäss Artikel 5 der EMRK muss überprüfen lassen können, ist ein Grundsatz, der elementar zu diesem Staat gehört - auch wenn Sie, Herr Jositsch, den Kopf schütteln.

Aus diesem Grunde empfehle ich Ihnen, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Es widerspricht unserem Ordre public.

[VS]