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Altherr Hans · Ständerat · 2007-12-04

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-04

Wortprotokoll

Ich äussere mich zum Bereich Behörden und Gerichte; dieser Bereich umfasst die Bundesversammlung, den Bundesrat, die Bundeskanzlei und dann die drei eidgenössischen Gerichte.

Der Bereich Bundesversammlung gliedert sich in die Positionen Parlament und Parlamentsdienste. Die Position Parlament ist gegenüber dem Voranschlag 2007 - ich vergleiche immer mit dem Voranschlag 2007, weil die Rechnung 2006 aufgrund der unterschiedlichen Rechnungsmodelle etwas schwierig vergleichbar ist - praktisch unverändert, sie weist nämlich ein Wachstum von lediglich 0,1 Prozent auf. Es gibt auch keine Verschiebungen innerhalb der Detailpositionen, weshalb ich auf weitere Bemerkungen dazu verzichte. Demgegenüber weist die Position Parlamentsdienste ein Wachstum von 6,9 Prozent auf. Dieses Wachstum ist hier zu begründen. Die Personalbezüge steigen um 850 000 Franken, das sind 3,5 Prozent, was auf die Einführung verschiedener neuer Informatikdienstleistungen und auf eine kleine Änderung der Führungsstruktur zurückzuführen ist. Der Sachaufwand bei der Informatik steigt um 680 000 Franken, das sind 5,9 Prozent, was sich in erster Linie durch die Abgabe der Hardware erklärt, die jeder Parlamentarierin und jedem Parlamentarier am Anfang der Legislatur zur Verfügung gestellt wird. Schliesslich wächst der übrige Betriebsaufwand um 680 000 Franken bzw. 9,2 Prozent. Das wiederum ist vor allem auf die lineare Kürzung dieser Position vor einem Jahr zurückzuführen, welche dann im Nachtragskredit rückgängig gemacht werden musste, nachdem sich nämlich herausgestellt hatte, dass der Sicherheitsdienst für das Bundeshaus in dieser Position gebucht wird und dass dieser Dienst bei einer solchen Kürzung nicht hätte aufrechterhalten werden können.

Der Bereich Bundesrat wächst um 280 000 Franken, das sind 3,2 Prozent. Das ist praktisch auf eine einzige Position zurückzuführen, nämlich auf den übrigen Betriebsaufwand, und dort darauf, dass die VIP-Dienstleistungen im Airport Zürich im Unterschied zu früher neu bezahlt werden müssen.

Der Bereich Bundeskanzlei sinkt um 5 Millionen Franken, das sind 9,1 Prozent. Diese an sich erfreuliche Veränderung ist zu etwas mehr als der Hälfte auf eine Reduktion der Raummiete, welche nicht finanzwirksam ist, und im Übrigen auf eine Reduktion des Sachaufwandes Informatik zurückzuführen.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen Zustimmung in allen diesen drei Bereichen.

Ich komme zu den Gerichten: Den Voranschlag der drei eidgenössischen Gerichte finden Sie in den Positionen 105, Bundesgericht, 107, Bundesstrafgericht, und 108, Bundesverwaltungsgericht. Alle drei Positionen werden im Plenum durch den Präsidenten des Bundesgerichtes vertreten. Damit wird manifest gemacht, dass dieses Gericht die Aufsicht über die beiden anderen ausübt. Der Voranschlag wird denn auch so erarbeitet, dass die beiden erstinstanzlichen Gerichte ihr Budget dem Bundesgericht einreichen. Dieses prüft die Eingaben und bereinigt die Voranschläge im Gespräch. Dort, wo kein Konsens gefunden werden kann, legt das Bundesgericht die Zahlen des erstinstanzlichen Gerichtes vor, bringt allerdings seine abweichende Auffassung den Finanzkommissionen in einem Begleitbrief zur Kenntnis und gibt diesen bzw. den entsprechenden Subkommissionen so bezeichnete Empfehlungen ab.

Die Subkommission 1 und die Finanzkommission Ihres Rates haben diese Empfehlungen intensiv beraten, die Subkommission 1 hat sie auch mit dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes besprochen. Das Ergebnis dieser recht aufwendigen Prozedur entnehmen Sie der Fahne. Ich verzichte darauf, die einzelnen Positionen zu kommentieren, und beschränke mich auf die Feststellung, dass das Bundesverwaltungsgericht mit beiden Änderungen einverstanden ist.

Ihre Finanzkommission ist nicht allen Empfehlungen des Bundesgerichtes gefolgt. Es hat dem Bundesverwaltungsgericht namentlich etwas Luft in der Budgetposition Personalbezüge gelassen; dies aus der Überlegung heraus, dass das Bundesverwaltungsgericht im Bedarfsfall sofort aufstocken kann und nicht einen entsprechenden Nachtragskredit des Parlamentes abwarten muss. Diese Flexibilität rechtfertigt sich umso mehr, als der Gesetzgeber bei der Schaffung des Gerichtes von einem wahrscheinlichen Personalbestand von etwa 400 Mitarbeitenden ausgegangen ist, dieser Bestand derzeit aber effektiv lediglich bei 270 Mitarbeitenden liegt.

Im Übrigen stellt die Finanzkommission fest, dass der Voranschlag 2008 aller drei Gerichte gegenüber dem Vorjahr zahlenmässig praktisch unverändert ist, und sie beantragt Ihnen Gutheissung mit den in der Fahne enthaltenen relativ kleinen Korrekturen. Gutheissung wird auch bezüglich des Nachtragskredits in diesem Bereich beantragt. Es handelt sich um 100 000 Franken für ein Audit der Informatiktechnologie des Bundesgerichtes. Dieser Betrag wird im Voranschlag 2008 durch eine Reduktion um 200 000 Franken beim Informatik-Sachaufwand des Bundesgerichtes mehr als kompensiert; Sie sehen diese Korrektur ebenfalls auf der Fahne.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen Zustimmung zu den Voranschlägen und zum Nachtragskredit.