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Fetz Anita · Ständerat · 2007-12-04

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-04

Wortprotokoll

In meinen Ausführungen gebe ich Ihnen zunächst einen kleinen Überblick über die wichtigsten Punkte betreffend das Eidgenössische Departement des Innern. Dann werde ich gleich auch zu den Nachträgen noch einige Bemerkungen machen und zum Schluss noch kurz die ETH-Rechnung erläutern. Somit können alle Erläuterungen im gleichen Aufwasch erledigt werden; sie gehören ja alle in den Bereich des EDI.

Kurz zur Ausgangslage: Die Ausgaben des EDI im Voranschlag 2008 betragen 20,2 Milliarden Franken; davon sind die allermeisten gebundene Ausgaben. Sie wissen es: Das EDI zeichnet sich durch sehr hohe Transferzahlungen aus; fast 90 Prozent des EDI-Budgets entfallen auf Transferausgaben. Die finanzwirksamen Ausgaben werden eigentlich von drei Themen dominiert.

1. Zunächst haben wir den Übergang zum NFA; die entsprechende Entflechtung der Aufgaben tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft. Das hat beim EDI grössere Auswirkungen und bewirkt auch eine Änderung der Budgetstruktur. Einerseits erfolgen 2008 ausserordentliche Beiträge im Umfang von 1,6 Milliarden Franken, die sich aus der Ablösung der nachschüssigen Beitragszahlungen ergeben; dies vor allem im Bereich der individuellen Prämienverbilligung, bei der IV und bei den Stipendien. Diese ausserordentlichen Zahlungen unterliegen übrigens nicht der Schuldenbremse.

2. Die im Rahmen des NFA vorgesehenen Änderungen beim Beitragssystem des Bundes sind weiter wirksam und führen damit zu veränderten Beiträgen an die AHV, die IV, bei den Ergänzungsleistungen und wie gesagt bei den individuellen Prämienverbilligungen. Änderungen gibt es auch beim Denkmalschutz; dazu werde ich beim entsprechenden Nachtragskredit etwas sagen, den wir Ihnen beantragen. Das EDI ist also das Departement, auf welches die Einführung des NFA den grössten Einfluss hat.

3. Das Budget des EDI ist auch geprägt durch die BFI-Botschaft. Wir haben in der letzten Legislatur ein durchschnittliches Wachstum der BFI-Fördermittel um jährlich 6 Prozent für die Zeit von 2008 bis 2011 beschlossen.

Diese Punkte haben den grössten Einfluss auf das Budget des EDI.

Nun noch zwei, drei kleinere Bemerkungen aus unserer Subkommissionsberatung, die ich interessant finde; es lohnt sich, dass Sie sie auch zur Kenntnis nehmen. Zum Beispiel wird beim Budget des Bundesamtes für Gesundheit eine grössere Kürzung vorgenommen, eine markante Reduktion von 2,4 Milliarden Franken auf 2,2 Milliarden; das ist doch ein grosser Beitrag zu den Sparmassnahmen. Ebenfalls interessant finde ich, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen einmal mehr darauf hinweist, dass die IV-Beiträge wirklich nachhaltig zurückgehen und dass man jetzt für die weiteren Budgetierungen mit einem durchschnittlichen Rückgang von 4 Prozent pro Jahr rechnet. Das scheint mir nicht zuletzt für unsere Diskussion, die wir in der dritten Sessionswoche über die IV-Zusatzfinanzierung führen, ein wichtiger positiver Trend zu sein. Das wären die kurzen Bemerkungen zum EDI-Budget, also zum allgemeinen Überblick.

Dann werde ich mich jetzt zu den Nachträgen und in diesem Bereich auch zum BAK-Nachtragskredit in Bezug auf den Denkmalschutz äussern. In Ihren Unterlagen sehen Sie, dass wir dem Nachtragskredit für die Garantieerklärung Vera von 1,5 Millionen Franken zustimmen und Ihnen beantragen, dies auch zu tun. Dabei handelt es sich um eine Garantieerklärung des Bundes für einen grösseren Prozess, bei dem es um eine Schadenersatzklage der Vera-Anlagestiftung gegenüber der Zürich-Lebensversicherungsgesellschaft ging. Die Klage wurde vom Kantonsgericht Zürich abgewiesen. Die Prozesskosten von knapp 1,5 Millionen Franken wurden eben vom Bund garantiert und vorfinanziert und werden vom BSV zurückgefordert, sobald die Zahlungen beglichen sind. Das BSV hat 2007 aber diesen Betrag nicht eingestellt, und deshalb müssen wir jetzt hier noch einen Nachtragskredit von 1,5 Millionen genehmigen.

Den anderen vom Departement beantragten Nachtragskredit von rund 80 000 Franken für Beratungsaufwand hat Bundesrat Couchepin auf unseren Rat hin zurückgezogen, im Wissen darum, dass Beratungshonorare beim Parlament nicht sehr beliebt sind. In diesem Fall - es geht da um einen Beratungsauftrag für die Reinhart-Stiftung - kann das Honorar in dieser Höhe auch problemlos aus den ordentlichen Mitteln beglichen werden.

Dann zum Nachtragskredit von 20 Millionen Franken für den Denkmalschutz, den wir Ihnen beantragen: Das hat unsere Subkommission ausserordentlich stark beschäftigt. Dazu haben wir viel diskutieren müssen bzw. dürfen. Im Wesentlichen - es ist ein recht komplexes Gebiet - geht es um folgenden Sachverhalt: Bei der Denkmalpflege gibt es jetzt ja auch eine Umstellung auf den NFA, da gibt es jetzt noch grössere altrechtliche Verpflichtungen, geschätzt auf etwa 48 Millionen Franken per Ende 2007. Es gibt also Verpflichtungen beim Heimatschutz und bei der Denkmalpflege, die noch erfüllt werden müssen. In dieser Periode sind ausgabenseitig viermal 21 Millionen Franken eingestellt. Von den total 84 Millionen Franken benötigt das BAK also 48 Millionen für die Erfüllung von alten Verpflichtungen.

Das ist auch der Grund, warum die Kantone interveniert und gesagt haben: Faktisch hat das BAK jetzt ja gar keine Mittel mehr, um die zukünftigen Projekte zu unterstützen, weil es wegen dieser altrechtlichen Verpflichtungen kaum mehr Spielraum hat. Deshalb haben sich die Kantone gewehrt und von einem Moratorium gesprochen, das in Bezug auf den Denkmalschutz viel zu lange dauere. Man könnte hier auch ein paar Ausführungen dazu machen, wie die Kantone damit umgehen, aber das lasse ich jetzt sein.

Die wichtige Sache ist: Wir haben einen Weg gefunden, die altrechtlichen Verpflichtungen mindestens so weit zu reduzieren, dass das Budget des BAK dadurch nicht vollkommen blockiert wird. Das machen wir, indem wir Ihnen einen Nachtragskredit von 20 Millionen Franken vorschlagen. Damit muss das BAK in der Periode 2008-2011 nur noch altrechtliche Lasten im Umfang von 28 Millionen bezahlen. Es stehen also wieder mehr Gelder für neue Projekte zur Verfügung. Bundesrat Couchepin hat aber auch darauf hingewiesen, dass das BAK bis Ende Jahr bloss noch 12 Millionen Franken bezahlen kann - und eigentlich nur, was wirklich in Rechnung gestellt wird - und dass der Kreditrest von 8 Millionen auf das Budgetjahr 2008 übertragen wird. Das ist ja in der Kompetenz des Bundesrates, und es war für uns eine wichtige Information, dass mit diesem Nachtragskredit hier nicht einfach noch mehr auf Vorrat finanziert werden könnte. Also, der langen Rede kurzer Sinn: Wir haben den berechtigten Anspruch der Kantone insofern erfüllen können, als wir mit dem Nachtrag von 20 Millionen Franken, die für ihre Denkmalpflege jetzt zur Verfügung stehen, einen grossen Teil der Altlasten durch den Bund übernehmen können.

Wir bitten Sie, diesem in der Subkommission sehr ausführlich diskutierten Antrag zuzustimmen.