Hofmann Urs · Nationalrat · 2000-11-29
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-11-29
Wortprotokoll
Es wurde bereits in der Eintretensdebatte und in der Detailberatung darauf hingewiesen, dass die so genannte Effizienzvorlage in den nächsten Jahren für den Bund mit sehr grossen Mehrausgaben verbunden sein wird. Einerseits soll die Konzentration der Bekämpfung gewisser Kriminalitätsarten beim Bund zu einer Effizienzsteigerung im Sinne eines energischeren Vorgehens gegen diese Kriminalitätsformen führen, anderseits soll aber auch eine Kriminalitätsbekämpfung, die bis anhin bei den Kantonen angesiedelt war, neu vom Bund wahrgenommen werden. Es werden dadurch vor allem einzelne Kantone - allen voran Zürich, Genf, Tessin - massiv entlastet werden. Ich weise darauf hin, dass es hier nicht nur um eine geringfügige Aufstockung des Personalbestandes beim Bund geht, sondern man spricht im Bereich der Bundeskriminalpolizei von mehreren Hundert zusätzlichen Ermittlungsbeamtinnen und -beamten.
Diese Mehrkosten sind nach Ansicht der Finanzkommission nicht allein vom Bund zu tragen, sondern sollten auch von denjenigen Kantonen, die durch diese Bundesaufgabe entlastet werden, mitgetragen werden. Das ist die Stossrichtung der Motion. Es werden einzelne Kantone sein, die in diesem Bereich entlastet werden, und es sollten zumindest zwei Drittel der Kosten, die aufgrund der Entlastungen entstehen, auch von diesen Kantonen getragen werden. Die Mehrausgaben des Bundes sollten von diesen Kantonen mitfinanziert werden müssen.
Die Motion will den Bundesrat beauftragen, mit den betroffenen Kantonen Gespräche zu führen, und - falls keine einvernehmliche Lösung möglich ist - die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit eine Kostenabgeltung durch diese Kantone möglich wird. Wir sind überzeugt, dass es nicht dem Willen des Parlamentes entsprach, diese Kantone zu entlasten, Mehrkosten durch den Bund übernehmen zu lassen und letztlich nichts zurückzuerhalten, was die finanzielle Seite betrifft.
Die Finanzkommission hält deshalb auch an der Motionsform fest. Der Bundesrat soll den Kantonen mit gestärktem Rücken gegenübertreten können.