Schiesser Fritz · Ständerat · 2007-12-04
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-04
Wortprotokoll
Sie haben mit Datum vom 19. Oktober 2007 einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommissionsmehrheit - 9 zu 3 Stimmen - beantragt, den drei parlamentarischen Initiativen und der Standesinitiative Basel-Landschaft keine Folge zu geben. Die Minderheit Hess Hans ist da anderer Meinung. Ich stelle fest, dass anlässlich der letzten Behandlung des Geschäfts in unserem Rat, am 6. März 2007, der Bundesrat ausführlich Stellung bezogen hat.
Wir haben verschiedene Runden zu dieser Frage des steuerprivilegierten Bausparens gehabt. Ich nehme deshalb die Argumentation so auf, wie sie in der letzten Runde hier im Rat von Herrn Kollege Lauri als Berichterstatter vertreten worden ist. Herr Kollege Lauri hat damals ausführlich dargelegt, was die Auffassung der Kommission war. Da es Herr Kollege Lauri derart vorzüglich gemacht hat, erlaube ich mir, mich an dieses Votum zu halten; ich hätte nämlich nichts Besseres erfinden können.
Die Kommission hat Ihnen damals den gleichen Antrag gestellt wie heute - damals mit 9 zu 4 Stimmen -, und der Kommissionssprecher hat damals auf vier Argumentationsfelder verwiesen:
1. auf die fehlende Übereinstimmung der beantragten Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes mit der Bundesverfassung;
2. auf die Tatsache, dass mit der zweiten Säule und der Säule 3a nebst anderen Möglichkeiten bereits bewährte Instrumente zur Wohneigentumsförderung bestehen;
3. auf die fragliche Effektivität und die für die Kommission fragwürdigen volkswirtschaftlichen Effekte des neu beantragten Förderungsinstrumentes; und schliesslich
4. auf die deutliche Ablehnung der Standesinitiative durch die Kantone, das heisst durch die potenziell Hauptbeteiligten bei einer Umsetzung der Initiative. Ich verweise auf das Schreiben der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren vom 27. Januar 2006, und ich werde mir am Schluss meines Votums erlauben, noch ganz kurz etwas näher auf dieses Schreiben einzugehen und daraus zu zitieren.
Zu den einzelnen Punkten, die ich erwähnt habe: Die Standesinitiative - und mit ihr auch die parlamentarischen Initiativen, die wir vor uns haben - widerspricht nach Auffassung der Kommission den Bestimmungen, die in der Bundesverfassung für die formelle Steuerharmonisierung vorgesehen sind. Die Initiativen zugunsten einer Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes würden zu einer Disharmonisierung führen und nicht zu einer zusätzlichen Harmonisierung, da erstens die steuerliche Bevorzugung nur für die kantonalen Steuern vorgesehen ist, nicht aber für die direkte Bundessteuer, und zweitens die Einführung den Kantonen überlassen würde. Das heisst, die einzelnen Kantone könnten selber entscheiden, ob sie das Instrument einführen möchten oder nicht, wie das der Kanton Basel-Landschaft relativ eigenmächtig getan hat. Die Kommissionsmehrheit befürchtet, dass damit ein Tor für die Aufweichung und Verwässerung des Steuerharmonisierungsgesetzes geöffnet und damit ein Schritt getan wird, der von der formellen Steuerharmonisierung wegführt. Über die materielle Steuerharmonisierung brauchen wir uns nicht zu unterhalten, das ist ein ganz anderes Thema.
Ich habe es bereits erwähnt: Die Kantone sprechen sich vehement gegen dieses neue Instrument des steuerprivilegierten Bausparens aus. Es ist ja auch eigenartig, dass keiner der Kantone bisher den gleichen Schritt wie der Kanton Basel-Landschaft gewagt und den gleichen Weg eingeschlagen hat. Wir kennen die Diskussion, die wir mit unserem Kollegen Fünfschilling letztes Mal geführt haben. Kollege Fünfschilling hat darauf hingewiesen, welche Vorzüge dieses Instrument habe. Wenn dem so wäre, müsste man sich ja ernsthaft fragen, warum denn kein anderer Kanton bisher auf die Idee gekommen ist, dieses Instrument auch bei sich einzuführen. Wir haben damals auch Zweifel geäussert an den volkswirtschaftlichen Effekten, die in einem umfassenden Gutachten im Auftrag der Regierung des Kantons Basel-Landschaft dargelegt worden sind. Wir haben damals - und das hat auch der Bundesrat ausdrücklich getan - darauf hingewiesen, dass in diesem Modell und eben auch in dieser Expertise die Opportunitätskosten nicht abgeklärt worden sind. Das heisst, es wurde nicht der Frage nachgegangen, welche volkswirtschaftlichen Effekte mit diesen Geldern anderweitig erzielt worden wären, wenn sie nicht in diesem Bereich oder nicht über dieses Instrument eingesetzt worden wären.
Wir haben damals auch festgestellt - und es gilt heute nichts anderes -, dass die Wohneigentumsquote nicht nur im Kanton Basel-Landschaft angestiegen ist, sondern auch in zahlreichen anderen Kantonen, und zwar zum Teil noch stärker [PAGE 992] als in diesem Kanton. Offenbar sind andere Effekte bzw. Faktoren ebenfalls ausschlaggebend, um die Wohneigentumsquote zu steigern. Schliesslich haben wir auch darauf hingewiesen - das gilt heute unverändert -, dass wir im Rahmen der zweiten Säule und der Säule 3a andere Instrumente der Wohneigentumsförderung haben. Damals wurde in der Diskussion in unserem Rat vorgebracht, dass mit entsprechenden Formen der Wohneigentumsförderung die zweite Säule geschwächt würde. Das muss nicht sein, wenn keine Mittelentnahme erfolgt, sondern lediglich eine Verpfändung von Mitteln aus der zweiten Säule. Dann wird die zweite Säule nicht in gleicher Weise geschwächt.
Schliesslich verweise ich auf das Schreiben der Finanzdirektorenkonferenz, auf das ich nochmals zurückkommen möchte. Sie schreibt uns Folgendes: "Die Finanzdirektorenkonferenz hat die parlamentarische Initiative Gysin Hans Rudolf" - um diese ging es damals - "mit allen gegen 1 Stimme abgelehnt." Diese Ablehnung erfolgte unter anderem mit dem Hinweis auf die Aufweichung der formellen Steuerharmonisierung und der Furcht vor einer weiteren Entharmonisierung im Bereich der formellen Steuerharmonisierung. Die Haltung der kantonalen Finanzdirektoren war damals ganz klar, und wir haben im Verlaufe der Kommissionsberatungen nichts anderes festgestellt, sodass wir davon ausgehen können, dass die Haltung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren in Bezug auf die Instrumente, über die wir heute diskutieren, nach wie vor dieselbe ist.
Wie ausgeführt hat sich der Bundesrat am 6. März 2007 zur Standesinitiative ebenfalls klar geäussert und sich dem Antrag der Kommissionsmehrheit angeschlossen. Er hat unter Würdigung aller Aspekte nahegelegt, der Standesinitiative sei keine Folge zu geben; die parlamentarischen Initiativen fordern inhaltlich nichts anderes.
Mit anderen Worten: Wir haben gegenüber der letzten Runde keine neuen Fakten. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen nach wie vor, die Initiativen abzulehnen. Im Übrigen gibt es mittlerweile eine eidgenössische Volksinitiative für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energie- und Umweltschutzmassnahmen. Ich glaube, es wäre Sache des Souveräns, mit dieser Initiative über die sich stellenden Fragen zu entscheiden. Bei Annahme der Volksinitiative sind die verfassungsmässigen Vorbehalte vom Tisch; dann haben Volk und Stände entschieden, die Verfassung in dem Sinn zu ändern, wie es in dieser Initiative vorgesehen ist; dann haben Volk und Stände eine Ausnahme von der formellen Steuerharmonisierung beschlossen. Mit einer parlamentarischen Initiative und einer Standesinitiative ist das aber nicht der Fall. Wenn schon, dann ist über die Volksinitiative vorzugehen und nicht über parlamentarische Initiativen und Standesinitiativen.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, bei Ihrem früheren Entscheid zu bleiben, diesen Initiativen keine Folge zu geben und die Sache Volk und Ständen zu überlassen.