Leuenberger Ernst · Ständerat · 2007-12-05
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-05
Wortprotokoll
Ich ergreife in dieser Eintretensdebatte das Wort deshalb, weil ich Sie wirklich eindringlich bitten möchte, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir hier das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel zur Beratung vorliegen haben und nicht irgendeine kantonale Ladenschlussverordnung. Die Diskussion, die ich mir wünsche, wäre dann auch tatsächlich eine Diskussion über das Arbeitsgesetz, denn das Arbeitsgesetz ist mit der sehr, sehr starken Komponente geschaffen worden, Arbeitnehmende - im hier vorliegenden Fall vor allem Arbeitnehmerinnen - zu schützen. Es ist normalerweise für den Gesetzgeber fast ein ungeschriebenes Gesetz, dass man Vorschriften, die bestimmte Gruppen ganz speziell betreffen, nicht mit dem Brecheisen revidiert, ohne ein minimales Einvernehmen mit den Hauptbetroffenen erzielt zu haben.
Ich weise Sie darauf hin, dass das geltende Arbeitsgesetz, also ein Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmenden, in Artikel 18 sagt, in der Zeit zwischen Samstag, 23 Uhr, und Sonntag, 23 Uhr, sei die Beschäftigung von Arbeitnehmern untersagt, unter Vorbehalt von Artikel 19. Artikel 19 sagt dann, Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit bedürften einer Bewilligung. So weit ist die Geschichte absolut klar.
Jetzt muss ich eine Zwischenbemerkung machen. Ich werde hier keine Rede halten und sagen, man dürfe grundsätzlich am Sonntag nicht arbeiten. Ich erlaube mir immerhin, darauf hinzuweisen, dass ich während mehr als eines Jahrzehnts Eisenbahnerinnen und Eisenbahner vertreten habe, die 365 Tage im Jahr arbeiten, Tag und Nacht arbeiten. Aber mit der Billigung des Bundesrates und auch mit seinem gütigen Zutun ist es dieser Berufsgruppe immer wieder gelungen, Kompensationen für diese Nacht- und Sonntagsarbeit usw. zu erhalten. Man hat im Fall SBB bei der grossen Bahnreform von 1999 sogar ins Gesetz geschrieben, dass diese Unternehmung SBB mit ihren Beschäftigten und deren legitimer Vertretung - das sind nämlich die Gewerkschaften - Verträge abzuschliessen habe. Es gibt Arbeitnehmende, die atomisiert, individualisiert nicht sehr viel erreichen, darum schliessen sie sich zu Vereinigungen zusammen. Wenn Ihnen das Wort "Gewerkschaften" zuwider ist, dürfen Sie auch "Personalverbände" oder "Arbeitnehmerorganisationen" sagen. Der Bund hat also vorgeschrieben, dass da Verträge abzuschliessen seien.
Es ist ein durchaus sehr nützliches Instrument in dieser Branche, in der Schweiz und in einer Zeit - ich wage das zu sagen -, in der praktisch rund um unser Land genau diese Berufsgruppen länger oder weniger lang gestreikt haben: in Deutschland, Frankreich, Italien. In der Schweiz haben wir das vermieden, durch klugen, gesunden Ausgleich. Das heisst für mich: Wenn Sonntagsarbeit denn schon unvermeidbar sein soll, dann braucht es Regelungen; die gesetzlichen Regelungen allein - auch wenn das höchstwahrscheinlich die bundesrätliche Argumentation sein wird - genügen meines Erachtens nicht: Es braucht auch das Einverständnis der Arbeitnehmenden und ihrer legitimen Vertretung.
Da muss ich ein bisschen böse werden: Ich akzeptiere es nicht mehr, dass erwachsene Exekutivmitglieder - ich meine kantonale, nicht die eidgenössischen - in einer Kommission ausführen dürfen, die Arbeitnehmenden seien absolut einverstanden, es seien bloss deren sture Gewerkschaften, die nicht wollten. Ich akzeptiere diese Begründung nicht mehr; es ist eine Begründung aus der Mitte und der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Im 21. Jahrhundert haben wir gelernt, dass Interessenvertretung - sei es seitens der Ärzte, die in der Ärztegesellschaft zu hundert Prozent organisiert sind, sei es seitens der Arbeitnehmenden - legitim ist. Sie wird nicht individuell durch die Leute, sondern durch ihre Organisationen wahrgenommen.
Nun noch eines: Es ist zwei Jahre her, dass im Schweizerland eine Volksabstimmung über ein Thema stattgefunden hat, das sehr ähnlich war wie das Thema, das heute zur Diskussion steht. Auch damals ging es um eine Revision des Arbeitsgesetzes, um die Ausweitung der Möglichkeit, Arbeitnehmende in Ausnahmefällen zu beschäftigen. Ich weiss - und Resultate von Volksabstimmungen sind zu akzeptieren -: Das Schweizervolk hat, wenn mit 50,6 zu 49,4 Prozent auch relativ knapp, der damaligen Vorlage zugestimmt. Aber in dieser Kammer der Kantone erlaube ich mir immerhin darauf hinzuweisen, dass in 19 Kantonen respektive Halbkantonen ein Nein ausgezählt wurde und bloss in 7 ein Ja. Es müsste uns durchaus zu denken geben, dass das Volk offenbar nicht möchte, dass diese Ausnahme zum Regelfall wird. Es ist nicht zu verkennen, dass sich die heutige Vorlage den Vorwurf gefallen lassen muss, es würde hier nach dem Prinzip der Salamitaktik verfahren: "Schibli um Schibli", da ein bisschen, dort ein bisschen, bis all diese Schranken gefallen sind.
Mein Votum zum Eintreten war praktisch eine Begründung dafür, weshalb ich keinen Nichteintretensantrag gestellt habe, obschon die Lust sehr gross wäre. Aber man ist ja schliesslich ein alternder Realo und möchte nicht täglich mehrere Abstimmungen verlieren, wenn sich das vermeiden lässt. (Heiterkeit)
Insofern trete ich auf die Vorlage ein und werde Ihnen dann in Form eines Minderheitsantrages beliebt machen, die Quintessenz dessen, was ich jetzt ausgeführt habe, ins Gesetz einzuschreiben. Ich werde mir vorbehalten, am Schluss die Vorlage so zu würdigen, wie sie dann vorliegt.