Fischer Ulrich · Nationalrat · 2000-11-29
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-29
Wortprotokoll
Nach dem Verzicht des Schweizervolkes und der Stände auf eine generelle Subventionierung der erneuerbaren Energien herrscht grosse Übereinstimmung darüber, dass Härtefälle bei der Wasserkraft im Sinne der nichtamortisierbaren Investitionen abzufedern seien.
Der Ständerat hat zu diesem Thema in Artikel 25bis eine vernünftige Lösung vorgeschlagen, nämlich dass Darlehen bei Härtefällen auszurichten seien. Der Ständerat hat sich dabei bewusst auf wenige Fälle beschränkt, nämlich auf die Wasserkraft, und hat festgehalten, dass die Darlehen zurückzuzahlen seien, wenn die Ertragslage sich entsprechend verbessert habe. Das Ziel dieser Regelung ist klar. Man will die nichtamortisierbaren Investitionen abgelten, aber keinesfalls eine generelle Unterstützung der Wasserkraft, wie der Antrag der Mehrheit es vorsieht, welcher auch die Erneuerung finanzieren will.
Dieser Antrag der Mehrheit ist rechtlich fragwürdig, er ist auch demokratisch fragwürdig und er ist sachlich unnötig und falsch. Die Verfassungsmässigkeit dieser Regelung wird mit einem juristischen Klimmzug über den Umweltschutzartikel hergestellt, indem entsprechende Klauseln eingeführt werden.
Die echte Ratio legis hier ist aber beileibe nicht etwa der Umweltschutz, sondern es ist eine klar wirtschaftspolitische Massnahme, für die keine verfassungsmässige Grundlage besteht. Was die Mehrheit will, ist eine verfassungspolitische Schlaumeierei, und da darf das Parlament nicht mitmachen. Volk und Stände haben am 24. September in der Übergangsbestimmung zur Verfassung eine Subventionierung der erneuerbaren Energien, auch der Wasserkraft, abgelehnt. Es ist nicht angängig, ein solches Anliegen durch die Hintertür bereits zwei Monate später trickreich wieder aufzunehmen. Nach meinem Demokratieverständnis hat eine solche Regelung in diesem Gesetz keinen Platz.
Wenn aber heute schon eine solche Regelung getroffen würde, sollte sie für zehn Jahre in Kraft bleiben. Wenn dem so wäre, dann würden nur wenige Flusskraftwerke davon profitieren. Flusskraftwerke werden aber heute auch ohne entsprechende Subventionen erneuert. Ich darf daran erinnern, dass Rupoldingen und Gösgen beispielsweise mit je 200 Millionen Franken ohne Subventionen saniert werden. Demgegenüber sind die grossen Alpenkraftwerke erst Mitte dieses Jahrhunderts zu erneuern. Deshalb ist ja auch vorgesehen, dass dieser Artikel erst später in Kraft gesetzt werden soll und dann für zehn Jahre gültig sein könnte. Wie die Situation aber in 30 oder 50 Jahren aussieht, wissen wir heute nicht. Es ist meiner Ansicht nach unsinnig, bereits heute auf Vorrat solche Hilfestellungen zu fixieren, obwohl wir nicht wissen, ob dannzumal solche Regelungen sinnvoll und nötig sind. Unsere Nachkommen im Parlament können das immer noch regeln, wenn es dannzumal nötig sein wird. Im Übrigen bin ich aber vollends überzeugt, dass die Wasserkraft in einigen Jahren wieder konkurrenzfähig sein wird, wenn die Überkapazitäten in Europa abgebaut sind und Öl- und Gaspreis weiterhin hoch bleiben. Ich meine, die Unterstützung der Erneuerung der Wasserkraft sei im heutigen Gesetz bei der heutigen Gesetzgebung unnötig und sinnlos.
Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.