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Frick Bruno · Ständerat · 2007-12-05

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-05

Wortprotokoll

Es ist in diesem Rat üblich, die Interessenbindungen offenzulegen. Ich bin Präsident der Swiss Retail Federation, das ist die Vereinigung der grossen und mittleren Unternehmen des Detailhandels.

Wir wissen es: Die Sonntagsverkäufe entsprechen einem Bedürfnis der Konsumenten, insbesondere im Advent, aber auch bei anderen lokalen und regionalen Gelegenheiten. Wie sollen wir diesem Bedürfnis entgegenkommen? Die eine Möglichkeit besteht darin, den Bürgern den Sonntagseinkauf zu verbieten, ihnen Sonntagsruhe zu verordnen. Ist das der richtige Weg? Ich glaube nicht. Es kann uns vielleicht gelingen, in der Schweiz die Läden per Gesetz zu schliessen, aber wir können keinen Bürger zwingen, am Sonntag nicht einzukaufen. Die Bürgerinnen und Bürger werden mit den Füssen bzw. mit dem Auto abstimmen und im nahen Ausland einkaufen. Aufgabe der Schweizer Politik ist es nicht, unseren Bürgerinnen und Bürgern Bedürfnisse abzugewöhnen und sie nach chinesischem Muster umzuerziehen, sondern unsere Aufgabe ist es, einen Rahmen zu setzen, der die Sonntagsruhe in praktikable und vom Volk akzeptierte Bahnen lenkt und gleichzeitig die Arbeitnehmerinteressen schützt.

Ich habe sehr viel Verständnis für die unterschiedlichen Kulturen in der Schweiz, aber die Lösung muss eine freiheitliche sein. Der Vorschlag, der auf dem Tisch liegt, ist eine freiheitliche Lösung. Die Kantone können frei bestimmen, ob sie Sonntagsverkäufe zulassen, wie viele sie zulassen und welche sie zulassen. Das Votum des Genfer Vertreters in [PAGE 1005] unserer Kommission war eindrücklich. Er hat uns gesagt, es sei schwer vorstellbar, dass der Kanton Genf Sonntagsverkäufe einführen würde, aber es sei auch für ihn als Genfer nicht verständlich, weshalb nicht in Zürich oder anderen Kantonen Sonntagsverkäufe zugelassen werden sollen, wenn dort ein Bedürfnis bestehe. Das ist die richtige Einstellung - dies vonseiten eines Genfers, der für sich selber keine Sonntagsverkäufe will.

Ich glaube, mit den maximal vier Sonntagen haben wir die Bedürfnisse in gute Bahnen gelenkt.

Nun zu einem weiteren Punkt, zum Schutz der Arbeitnehmer; dieser ist in der Tat wichtig und spielt auch für mich eine zentrale Rolle. Der Arbeitnehmerschutz ist aber gut gewahrt; wir werden bei der Diskussion zum Minderheitsantrag Leuenberger-Solothurn vielleicht nochmals darauf zurückkommen. Dabei sind drei entscheidende Voraussetzungen erfüllt:

1. Die Sonntagsarbeit beruht auf Freiwilligkeit; kein Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter dazu zwingen. Wir wissen, dass es für viele Personen ein Bedürfnis ist, am Sonntag einige Stunden zu arbeiten, um dann an einem Wochentag Zeit mit der Familie zu verbringen, z. B. am Mittwochnachmittag freizuhaben und anderen Betätigungen nachgehen zu können.

2. Ein Lohnzuschlag von 50 Prozent ist vorgeschrieben.

3. In der folgenden Woche muss ein freier Tag gewährt werden.

Insofern sind die Arbeitnehmerinteressen sehr gut abgedeckt, und wir werden beim Minderheitsantrag Leuenberger-Solothurn noch darüber diskutieren, ob nun zusätzlich ein durch die Kantone verordneter Gesamtarbeitsvertrag nötig wäre.