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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2007-12-05

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-05

Wortprotokoll

Man soll nicht zweimal sprechen, das könnte der Sache schaden. Aber wenn Herr Frick so stark betont, der Staat könne keine Gesamtarbeitsverträge vorschreiben, so bitte ich ihn doch, in Betracht zu ziehen, dass beispielsweise im öffentlichen Beschaffungswesen auch in kantonalen Submissionsverordnungen diese Figur durchaus vorkommt, dass das öffentliche Gemeinwesen festhält, es komme bei ihm als Auftragnehmer nur infrage - im Bauwesen zum Beispiel -, wer die einschlägigen gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen einhalte. Das wäre durchaus ein Beispiel, das auf eine Branche übertragbar wäre - das ist ja das Hauptproblem -, wo wir es mit sehr atomisierten und relativ wenig fürstlich bezahlten Arbeitnehmerinnen zu tun haben. Dazu möchte ich fast etwas süffisant noch sagen: Ein Verkäuferinnenlohn ist selbst mit 50 Prozent Zuschlag nicht einmal vergleichbar mit unseren Taggeldern, die auch nicht gerade fürstlich sind. Von daher muss ich Ihnen schon sagen: Ich vermag der Argumentation, die öffentliche Hand könne nicht solche Vorbedingungen formulieren, nicht zu folgen. Ich halte dafür, dass solcherlei auch in unserer kantonalen Wirklichkeit vorkommt.

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