Stadler Hansruedi · Ständerat · 2007-12-06
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-06
Wortprotokoll
Ich erlaube mir zu dieser Motion im Namen der Kommissionsmehrheit folgende Bemerkungen: Die Motion verlangt, dass die festgestellten Defizite bezüglich der Trennung von strategischer und operativer Führung im ETH-Bereich beseitigt werden. Hiezu seien insbesondere die Kompetenz- und Aufgabenabgrenzung zwischen dem ETH-Rat als strategischem Organ sowie den Schulen und Forschungsanstalten als operativen Einheiten im ETH-Gesetz klarer zu fassen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen auch, diese Motion anzunehmen. Nach unserer Ansicht gibt es einen bestimmten Klärungsbedarf zwischen dem ETH-Rat einerseits und den Schulen und Anstalten andererseits. Was die Führungskultur und das Führungsverständnis anbetrifft, so ist hier festzuhalten, dass eine Führungskultur nicht gesetzlich verordnet werden kann, sondern eine Führungskultur muss man leben. Hier denke ich, dass mit den bereits erwähnten verschiedenen personellen Besetzungen auch die Basis für eine gute Führungskultur gelegt wurde.
Es stellen sich aber schon berechtigte Fragen, wie beispielsweise folgende: Welches ist die Stellung der Präsidenten der ETH Lausanne und der ETH Zürich im ETH-Rat? Welches sollte ihre Stellung sein? Ist es richtig, dass sie im ETH-Rat das Stimmrecht haben? Wie steht es mit dem Mechanismus der Verteilung der Mittel durch den ETH-Rat an die beiden Schulen und die vier Forschungsanstalten?
Ich greife nur ein Beispiel heraus, nämlich das Stimmrecht der Präsidenten der ETH Lausanne und der ETH Zürich im ETH-Rat: Hier liegt nach unserer Beurteilung ein Konstruktionsfehler vor. Warum? Die ETH erhält von uns, vom Bund, einen Leistungsauftrag für vier Jahre. Dann schliesst der ETH-Rat mit der ETH Lausanne und der ETH Zürich eine Leistungsvereinbarung ab und teilt den Schulen die finanziellen Mittel zu. Da wird natürlich vermutlich auch um Mittel gefeilscht. Jetzt sitzen die beiden Präsidenten der ETH Lausanne und der ETH Zürich auf zwei Stühlen, das heisst, sie spielen auf beiden Seiten eine Rolle. Einerseits sind sie [PAGE 1040] stimmberechtigte Mitglieder des ETH-Rates; andererseits sind sie auf der Seite des Leistungsbestellers. Gleichzeitig haben sie aber auf der Seite der Leistungserbringer eine Rolle zu spielen. Oder mit anderen Worten: Sie teilen sich zum Teil die Mittel selber zu. Deshalb meinen wir, dass hier ein Konstruktionsfehler vorliegt, der zu überdenken ist. Wir sind nicht dagegen, dass die beiden Präsidenten - aber lediglich mit beratender Stimme - an den Sitzungen des ETH-Rates teilnehmen. Die heutige Situation entspricht aber nach unserer Beurteilung auch nicht dem vor nicht allzu langer Zeit veröffentlichten Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates für ausgelagerte Verwaltungsbereiche. Diese Klärung soll nach Meinung der Kommissionsmehrheit - und ich betone, dass es hier auch keine Differenz zur Minderheit gibt - ohne zeitlichen Druck überdacht und beurteilt werden.
Auch der Bundesrat beantragt Annahme der Motion; der Nationalrat hat sie oppositionslos angenommen. Die Mehrheit beantragt Ihnen ebenfalls Annahme der Motion.