Lexipedia

Altherr Hans · Ständerat · 2007-12-06

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-06

Wortprotokoll

Hier wird der ehemalige Absatz 2 Buchstabe a wieder aufgenommen. Es wird dem Bund die Befugnis eingeräumt, die Krankenversicherung für alle oder auch nur für einzelne Bevölkerungsgruppen für obligatorisch zu erklären. In diesem Fall, und nur in diesem, wird dem Versicherten die Möglichkeit gegeben, unter den Versicherern, also unter den zugelassenen Kassen, und auch unter den Leistungserbringern, also unter den Spitälern, Ärzten usw., frei zu wählen. Das schliesst selbstverständlich nicht aus, dass der Versicherte seine Wahlfreiheit selbst einschränken kann, indem er z. B. in einem Managed-Care-Modell bestimmte Pflichten auf sich nimmt und sich damit reduzierte Prämien einhandelt.