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Altherr Hans · Ständerat · 2007-12-06

Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-06

Wortprotokoll

Absatz 1bis werden wir nachher behandeln; er ist zu Absatz 5 geworden.

Zu Absatz 2: Zuhanden des Amtlichen Bulletins sei betont, dass damit keine Leistungseinschränkung beabsichtigt ist. Namentlich in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung und Schwangerschaftsabbruch, aber auch bei den Transporten und Rettungen gibt es Leistungen, die heute zumindest teilweise von den Kassen übernommen werden. Das soll grundsätzlich so bleiben. Der Verfassungstext ist so gemeint, dass auch diese Leistungen mit erfasst sind.

Wir haben diese Fragen lange diskutiert und auch die folgende Formulierung besprochen: "Die Krankenpflegeversicherung umfasst insbesondere Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft." Das würde dann aber alles ermöglichen; und es scheint uns besser, auf Verfassungsebene eine relativ strikte Formulierung zu wählen und die Leistungsbereiche dann auf Gesetzesebene zu benennen. Jedenfalls ist mit der vorliegenden Formulierung keine Einschränkung der derzeit geltenden Leistungen beabsichtigt; ich halte dies hier nochmals ausdrücklich fest.

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