Altherr Hans · Ständerat · 2007-12-06
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-06
Wortprotokoll
Absatz 5 ist der bisherige Absatz 1bis. Durch die Präzisierung bei der Durchführung der Krankenversicherung haben wir den Anwendungsbereich, um den es im ganzen Artikel ja geht, auf eben dieses KVG eingeschränkt.
Dem kritischen Leser fällt auf, dass die Begriffe "Grundversorgung" oder "flächendeckende Grundversorgung" vermieden werden. Dies geschieht aus zwei Überlegungen heraus. Zum einen soll vermieden werden, dass es in diesem dynamischen Bereich so etwas wie eine Besitzstandsgarantie gibt. Niemand weiss genau, wie die Medizin in zehn oder in zwanzig Jahren aussieht. Anpassungen an die Entwicklung müssen möglich bleiben. Zum zweiten - und das ist zumindest für mich das entscheidende Argument - ist und bleibt das Gesundheitswesen Sache der Kantone. Es darf deshalb keine eidgenössische Umschreibung dessen geben, was Grundversorgung ist und was flächendeckend heisst; das ist und bleibt Sache der Kantone und ist von diesen in einem politischen Prozess zu entscheiden. Die Ergebnisse dieses Prozesses können von Kanton zu Kanton und von Region zu Region durchaus unterschiedlich ausfallen. Aus der Sicht des KVG muss die Gesundheitsversorgung einzig von hoher Qualität und wirtschaftlich sein. Mehr ist den Kantonen nicht vorzuschreiben.