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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2007-12-06

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-06

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir zwei Bemerkungen: Da Artikel 177a der Bundesverfassung sprachlich und strukturell von der Redaktionskommission erheblich überarbeitet wurde, wollten wir Ihnen diese Fassung nicht einfach am letzten Tag der Session anlässlich der Schlussabstimmung quasi unterjubeln. Wir haben den überarbeiteten Entwurf vielmehr der vorberatenden Kommission zugestellt, mit der Bitte um wohlwollende Prüfung. Ich danke der vorberatenden Kommission, dass sie unseren Vorschlag nun aufgenommen hat und ihn heute als Kommissionsantrag [PAGE 1025] einbringt. Als Redaktionskommission haben wir eine Vorlage nicht materiell zu beurteilen; wir betrachten es aber als unsere Aufgabe, Ihre materiellen Entscheide in eine verfassungswürdige Form zu giessen. So weit meine Vorbemerkung als Präsident der Redaktionskommission.

Jetzt erlaube ich mir noch einige wenige Bemerkungen als Nichtmitglied der vorberatenden Kommission des Rates. In dieser Funktion bin ich ja nicht ein Eunuch, der zu dieser Vorlage materiell keine Meinung haben darf. Ich möchte auch noch erwähnen, dass ich hier gemäss Ratsreglement keine Interessenbindungen bekanntgeben muss. Nachdem die Grundsatzfrage "Gegenvorschlag ja oder nein" heute immer noch zur Diskussion steht, habe ich die Fragen, die hier im Raum stehen, für mich persönlich beantwortet:

1. Braucht es auf Verfassungsstufe überhaupt gesundheitspolitische Bestimmungen in einem Detaillierungsgrad, wie er vorgeschlagen wird? Ich meine Nein. Auf Verfassungsstufe besteht meines Erachtens kein Regelungsbedarf. Entsprechende Regelungen können allenfalls im Rahmen der KVG-Revision diskutiert werden. Das wäre dann allenfalls ein indirekter Gegenvorschlag.

2. Können wir als Vertreter der Kantone eine solche Vorlage gegen den breiten Widerstand der Kantone durchboxen? Ich kann das nicht. Was herauskommt, wenn wir gegen den Willen der breiten Front der Kantone legiferieren, dürfte uns ja bekannt sein.

3. Es geht hier nun um äusserst umstrittene Bereiche wie beispielsweise die monistische Finanzierung oder die Vertragsfreiheit. Ist nun mit der äusserst kurzen Vernehmlassungsfrist der verfassungsrechtlich garantierten Mitwirkung der Kantone Genüge getan? Formal mag das sein; in der Sache, meine ich, aber nicht. Aber auch als Bürger wünsche ich bei diesen sensiblen Fragen eine breitere öffentliche Diskussion.

4. Man spricht gerade in Zusammenhang mit dieser Vorlage gerne von einer Stärkung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen, ja, man will es jetzt in der Verfassung festschreiben. Das mag so richtig sein, das wünsche ich mir auch. Aber unser Gesundheitswesen ist auch stark von einem Tarifsystem geprägt. Ein Stichwort dazu ist Tarmed. Als Laie muss ich mich doch fragen: Widersprechen sich denn nun Wettbewerb einerseits und diese fixen Tarife auf der anderen Seite im Gesundheitswesen nicht? Darauf konnte mir bis heute noch keiner eine befriedigende Antwort geben. Ich meine, dass sich die beiden Dinge zumindest zum Teil widersprechen.

Ich komme zu meiner vorletzten Bemerkung: An unserem Gesundheitswesen operieren viele Spezialisten herum, von den Krankenkassen bis zu den Kantonen. Das Skalpell wird nicht immer in der gleichen Richtung geführt, die Meinungen über die richtige Therapie gehen häufig weit auseinander. Ab und zu frage ich mich: Wer vertritt denn überhaupt meine Interessen, die ich als potenzieller Patient habe? Darum prüfe ich als Nichtkommissionsmitglied die Vorlagen, die hier auf den Tisch kommen, immer auch unter dem Gesichtspunkt: Welche Interessen stehen denn überhaupt dahinter? Ich achte deshalb als Nichtkommissionsmitglied immer auch darauf, dass diese Interessen in etwa ausgewogen sind.

Die letzte Frage lautet deshalb für mich: Hand aufs Herz, ist diese Vorlage nicht zu einseitig krankenkassen- und somit versichererlastig? Das ist sie für mich eindeutig. Ich lehne deshalb diesen Gegenvorschlag ab und bin auch davon überzeugt, dass die Volksinitiative solch erhebliche Mängel aufweist, dass diese gegenüber der Bevölkerung auch ohne Gegenvorschlag kommuniziert werden können.