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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-12-10

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat bereits im Rahmen seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf vom 2. Dezember 2005 zum Ausdruck gebracht, dass er die ursprüngliche Fassung, wie sie Ihr Rat geprägt hat, unterstützt. Diese Fassung lässt die Urnenabstimmung zu. Der Bundesrat ist dabei davon ausgegangen, dass die Kantone in der Lage sind, für rechtsstaatlich korrekte Einbürgerungsverfahren zu sorgen, namentlich auch bei der Durchführung von Urnenabstimmungen. Es ist klar, dass bei Urnenabstimmungen natürlich die gleichen Grundsätze gelten müssen. Wenn ein Entscheid angefochten wird und in der Urnenabstimmung eine Begründung nicht vorhanden ist, dann wird sie durch das Bundesgericht kassiert. Der Bundesrat erachtet die Gesetzesvorlage weiterhin für einen gangbaren Weg und hält, wie auch Ihre vorberatende Kommission, an der ursprünglichen Fassung des Ständerates fest.

Am aktuellsten ist wohl die Ablehnung eines Gesuches bei der Urnenabstimmung in denjenigen Gemeinden, in welchen an der Gemeindeversammlung ein Antrag gestellt, diskutiert und beschlossen worden ist und der Beschluss nachträglich der Urnenabstimmung unterstellt wurde. Diese Fälle wären dann ausgeschlossen. Hier würde sich dann die Problematik Begründungspflicht bei Urnenabstimmungen nicht stellen, da das Gesuch in der Gemeindeversammlung diskutiert und darüber abgestimmt worden wäre - in gewissen Kantonen gibt es Gemeinden, in welchen mit dem absoluten Mehr oder mit einem Zweidrittelmehr ein Entscheid noch vor die Urne gebracht werden kann.

Darum bitten wir Sie, wie ursprünglich von Ihnen beschlossen, der ursprünglichen bundesrätlichen Stellungnahme zuzustimmen, wie das jetzt auch die Mehrheit Ihrer Kommission getan hat.