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preparatory:AB 82305

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass auch ein mündlich begründeter Ablehnungsantrag genügen muss. Es ist etwas weltfremd zu glauben, an einer Gemeindeversammlung könne einer eine Begründung schriftlich einreichen. Denn die Gemeindeversammlung ist ja gerade die Institution, die sich durch das Mündlichkeitsprinzip auszeichnet und nicht durch ein Schriftlichkeitsprinzip. Ich glaube also, dieser Beschluss des Nationalrates ist etwas lebensfremd.

Darum bitten wir Sie, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen, wie Sie das schon das letzte Mal getan haben.