Lexipedia

Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-12-10

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-10

Wortprotokoll

Ich kann mich kurz fassen. Das Wesentliche haben wir in der Botschaft ausgeführt. Frau Fetz hat hierzu die notwendigen Bemerkungen gemacht.

Diese Konvention legt einen gemeinsamen internationalen Schutzstandard fest. Die Vertragsstaaten behalten aber einen grossen Handlungsspielraum. Die Frage stellt sich ja immer: Würde man das ganz anders machen? Werden wir eingeschränkt in unseren Rechten? Man kann lediglich sagen, dass diese Konvention heute mit unserem Recht vereinbar ist. Wir haben die nötigen Klauseln angebracht, um dort nicht eingeschränkt zu sein. Frau Ständerätin Fetz hat gesagt, dass strengere Vorschriften möglich seien. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Einschränkungen der Schutzbestimmungen aber auch möglich. Dies erlaubt es etwa - das ist ja aktuell -, eine Genanalyse auch gegen den Willen des Betroffenen durchzuführen, um zum Beispiel in [PAGE 1054] einer Strafuntersuchung den Täter zu identifizieren. Da gibt es also auch Ausnahmen.

Dieses Übereinkommen ist, wie gesagt, unbedenklich im Hinblick auf die heutige Gesetzgebung, es ist im Wesentlichen damit vereinbar. Es ist darauf hingewiesen worden: Sollte sich später zeigen, dass die Einschränkung zu gross ist - das ist vor allem auch für den ganzen Forschungsbereich von Bedeutung -, so ist auch eine Kündigung möglich. Allerdings muss man sehen, dass Kündigungen internationaler Übereinkommen sehr oft auch Folgewirkungen haben.

Wir sind also mit der Fassung, wie sie vorliegt, einverstanden, auch mit dem zusätzlichen Vorbehalt, den Ihre Kommission angebracht hat. Dies ist sinnvoll, da damals, im Jahr 2001, der Entwurf des Erwachsenenschutzrechtes noch nicht vorlag. Darum muss man den Kantonen entgegenkommen, damit man nicht zweimal die Einführung machen muss.

Wir bitten Sie also, auf beide Abkommen einzutreten und zuzustimmen.