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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2007-12-10

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-10

Wortprotokoll

Ich war als Stellvertreter in der Kommission, weil von den damaligen ordentlichen Kommissionsmitgliedern aus meinem Umfeld niemand mehr dem Ständerat angehört.

Ich äussere mich mit einem Unterstützungsvotum für die Mehrheit der Kommission und erlaube mir, Sie darauf hinzuweisen, dass schon in der Botschaft zum Zwangsanwendungsgesetz in der Übersicht der erste Satz absolut klärt, worum es geht. "Das geltende Recht sieht vor, dass Personen mit widerrechtlichem Aufenthalt in der Schweiz nötigenfalls zwangsweise in ihr Herkunftsland rückgeführt werden." Kurz und bündig, klipp und klar. Auch der Zweckartikel des Gesetzes ist klar: "Dieses Gesetz regelt die Grundsätze der Anwendung polizeilichen Zwangs und polizeilicher Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes." Das ist auch wichtig.

Dann zum Corpus Delicti bei Artikel 15. Zu diesem Elektroschockinstrument sagt der Bundesrat in seiner Botschaft auf Seite 2505: "Das Gesetz gestattet den Einsatz von Schlag- und Abwehrstöcken, Reizstoffen und Schusswaffen." Und jetzt kommt es: "Nicht zulässig ist dagegen der Einsatz von Destabilisierungsgeräten (Elektroschockgeräten)." Das ist die bundesrätliche Meinung in der Botschaft. Ich unterstreiche das hier so deutlich, weil aus den bundesrätlichen Voten gelegentlich etwas Unklarheit entstanden ist, was der Bundesrat nun tatsächlich will oder nicht will. Im Nationalrat ist dann die heute umstrittene Litera d mit den Destabilisierungsgeräten mit 75 zu 67 Stimmen eingefügt worden. Ich glaube, es ist allgemein bekannt, dass sich Herr Nationalrat Perrin aus dem Kanton Neuenburg für die Aufnahme dieser Litera d stark gemacht hat. Das ist nicht ganz unwichtig, wie Sie gleich sehen werden. Wichtig ist Folgendes: Wenn dieses Instrument in der Botschaft vorgesehen gewesen wäre, hätte der Bundesrat mit Sicherheit Ausführungen gemacht: über Erfahrungen mit diesem Instrument, über Beurteilungen, über vorhandene oder noch nicht vorhandene Expertisen, darüber, wo es angewendet wird. Das alles fehlt uns jetzt, und wir müssen uns mühselig aus Protokollen und aus Zuschriften ein Bild über diese Geschichte machen. Gesetzgebung in einem so heiklen Punkt ohne die gründlichen verwaltungsinternen Vorbereitungen, die dann in der Botschaft ihren Niederschlag finden, sind äusserst problematisch.

Ich tue jetzt etwas, was ich nicht tun dürfte; ich zitiere aus dem Protokoll der nationalrätlichen Kommission vom 19. Oktober 2006. Dort hat der Bundesrat ausgeführt, dass man die gesundheitlichen Langzeitwirkungen von Taser-Einsätzen noch nicht kenne, weil es die Taser noch nicht lange genug gebe - von den Kurzzeitwirkungen her seien sie unbedenklich. Er spricht dann über die Träger von Herzschrittmachern. Aber die Hauptaussage ist also: Die gesundheitlichen Langzeitwirkungen sind nicht bekannt - die kennt man nicht.

Das geht flott weiter in den Beratungen auch der Kommission unseres Rates, wo gesagt wird, der Rat oder die Kommission müsse nun entscheiden, der Bundesrat habe den Taser ursprünglich in seiner Vorlage gehabt und dann aufgrund der Vernehmlassung wieder herausgenommen; das hat ein bisschen nach Nebelgranaten ausgesehen, weil der Bundesratsantrag vorgegeben ist. Darum wird auch über den Antrag der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates gegen den Antrag der Kommissionsminderheit abzustimmen sein, es sei denn, es würde heute erklärt, dass der Bundesrat seine Haltung seit dem Erlass dieser Botschaft grundlegend geändert habe.

In der Kommission unseres Rates hat denn auch ein Kommissionsmitglied, das an sich zur Unterstützung der nationalrätlichen Ergänzung neigt, darauf hingewiesen, es würde es vorziehen, wenn nicht von "tödlich wirkenden Destabilisierungsgeräten" geredet würde, weil das doch den Spekulationen Tür und Tor öffnen würde, dass diese Geräte unter Umständen auch tödlich sein könnten - das ist jetzt nicht zitiert, sondern nur sinngemäss erwähnt; das scheint mir legal.

Amnesty International hat offenbar in den USA Fälle dokumentiert und untersucht. Dabei wird davon gesprochen, dass in den USA und in Kanada in fünf Jahren 290 Tote gezählt worden seien, mit dem Vorbehalt, das ist zuzugeben, dass nicht in jedem Fall der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Einsatz dieses Gerätes und dem Todesfall zu sehen sei.

Was mir nun allerdings - in der Jugendsprache würde man sagen - "eingefahren" ist, ist Folgendes: Ich lese heute in der angesehenen Tageszeitung "Le Temps" das Interview mit Herrn Nationalrat Perrin, der meines Wissens der Initiant für die Aufnahme der Litera d in der nationalrätlichen Kommission war. Er sagt - ich zitiere französisch -:

"Attention: je suis contre le recours à cette arme pour les renvois forcés d'étrangers. D'autres moyens, moins dangereux, existent. Je ne changerai pas de position." Das ist eine nicht uninteressante Stellungnahme. Meines Wissens arbeitet Herr Perrin bei der Polizei, und er wird gewiss wissen, wovon er spricht.

In diesem Zusammenhang sind Nebelgranaten auch durch Äusserungen von Journalisten - offenbar initiiert durch das Umfeld von Herrn Bundesrat Blocher - versandt worden: Herr Bundesrat Blocher habe sich selber einem solchen Versuch ausgesetzt. Bis heute wissen wir nicht, ob das wahr ist oder nicht; es wäre für den Rat nicht uninteressant, dass wir nach dem biblischen Prinzip "Eure Rede aber sei: ja, ja; nein, nein" heute endlich erfahren würden, ob Herr Bundesrat Blocher sich tatsächlich im zarten Alter von 67 Jahren einem solchen Versuch ausgesetzt und ihn ausgehalten hat. Das wäre ja dann die Botschaft.

Ich schliesse nicht aus, dass wir eines Tages Instrumente einsetzen müssen, die uns heute sehr, sehr fragwürdig erscheinen. Wenn wir das aber eines Tages tun müssen sollten, dann müssen wir diese Geschichte ganz gründlich, Punkt für Punkt, prüfen. Wir brauchen dann Erfahrungsberichte, wir brauchen dann wissenschaftliche Gutachten, und wir brauchen dann eine bundesrätliche Botschaft, die all diese Dinge auflistet. [PAGE 1045]

Unter den heutigen Umständen, bei unserem heutigen mangelhaften Informationsstand, wäre eine Zustimmung zu dieser nationalrätlichen Lösung eher leichtfertig.

Deshalb rate ich Ihnen dringend davon ab, dem Nationalrat zuzustimmen, und mache Ihnen beliebt, beim Ursprungsbeschluss des Ständerates zu bleiben.