Janiak Claude · Ständerat · 2007-12-11
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-11
Wortprotokoll
Über das Verhältnis zwischen Völker- und Landesrecht ist in letzter Zeit viel diskutiert und geschrieben worden. Anlass waren entweder Debatten über die Gültigkeit oder Ungültigkeit von Volksinitiativen oder aber Entscheide von Gerichten, des Bundesgerichtes oder der Asylrekurskommission. Es ist deshalb zu begrüssen, dass diese Debatte auch in der Kommission für Rechtsfragen unseres Rates geführt wird. Ich habe mit grossem Interesse das Protokoll der Aussprache gelesen, die am 15./16. Oktober 2007 geführt worden ist. Unser Kollege, Herr Inderkum, hat dort ein Einführungsvotum gehalten und die ganze Ausgangs- und Rechtslage ausführlich geschildert. Ich frage mich, ob das Verhältnis zwischen Völker- und Landesrecht so unklar beziehungsweise ungeklärt ist, wie das gelegentlich behauptet wird. Wird der durch das Postulat angeforderte Bericht wirklich etwas Neues bringen? Sind die Fragen, die darin aufgeworfen werden, nicht bereits beantwortet?
Ich habe selbstverständlich nichts gegen eine Auslegeordnung einzuwenden, erwarte aber keine grundlegend neuen Erkenntnisse. Dass dem Völkerrecht eine zentrale Bedeutung zukommt, lässt sich bereits unserer Verfassung entnehmen. Der Stellenwert des Völkerrechtes darf nicht infrage gestellt werden. Ob das monistische durch das dualistische System abgelöst werden soll, ist weniger eine rechtliche als vielmehr eine politische Frage. Ich möchte davor warnen, hier überstürzt vorzugehen, nur weil einem der eine oder andere Entscheid des Parlamentes oder das eine oder andere Urteil einer Gerichtsinstanz nicht in den Kram passt. Die Fälle, die Herr Bundesrat Blocher in der Kommission erwähnt hat - Herr Kollege Schiesser hat sie vorhin aufgegriffen und auch dargelegt -, sind letztlich Einzelfälle unter einer Vielzahl von Entscheiden.
Wenn der Begriff des zwingenden Völkerrechtes nicht strapaziert, sondern auf den Kernbestand der Menschenrechte beschränkt wird, sehe ich auch keine Probleme. Beispielsweise haben wir diese Debatte auch bei der Frage geführt, ob Volksinitiativen als ungültig zu erklären seien oder nicht. Die Grenzen für die Ungültigerklärung sind hoch - dies zu Recht. Wenn der Grundsatz "Im Zweifel für die Volksrechte" tatsächlich auch ernst genommen wird, können wir uns hier einige Diskussionen ersparen.
Die Frage der Weiterführung oder gar gesetzlichen Verankerung der Schubert-Praxis, wie es im Postulat steht, mag prüfenswert sein. Herr Kollege Inderkum hat in der Kommission auch dazu bereits all das ausgeführt, was auszuführen ist. Nach meiner Überzeugung ist die Ausgangslage auch diesbezüglich ziemlich klar. Der letzte Punkt des Postulates hingegen, die Möglichkeit des Weiterzugs von Entscheiden unterer Instanzen über das Verhältnis von Völker- und Landesrecht an das Bundesgericht, scheint mir der interessanteste Punkt zu sein. Eine einheitliche Rechtsprechung bei diesen Fragen ist in der Tat wünschenswert.
Gegen das Vorlegen eines Berichtes zu dieser Problematik ist sicher nichts einzuwenden; ich erwarte allerdings nicht viel mehr als eine Auslegeordnung. Schlussendlich ist es [PAGE 1094] aber - ich habe es bereits gesagt - eine politische Frage, welche Bedeutung man dem Völkerrecht beimisst.