Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-12-11
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-11
Wortprotokoll
Ich erlaube mir eine Bemerkung zu Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Kommission zur Verhütung von Folter. Demnach können Nichtregierungsorganisationen (NGO) Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommission unterbreiten. Das ist, meine ich, eher ungewöhnlich. NGO erhalten hier eine öffentlich-rechtliche Stellung, die sie mindestens bisher nicht hatten. Ich stelle auch fest, dass in keiner Art und Weise definiert ist, was unter NGO zu verstehen ist. Ich kann damit leben, ich möchte nicht dieses Thema ansprechen.
Hingegen ist die Formulierung so gefasst, dass man missverständlicherweise auch annehmen könnte, nur die NGO seien hier vorschlagsberechtigt. Ich meine, dass es zu unserem Staatsaufbau passt und bisher Brauch und Sitte war, dass zumindest auch die Kantone hier solche Mitwirkungsrechte haben. Diese sind bei dieser Formulierung, so meine ich, eigentlich ausgeschlossen. Ich möchte heute vonseiten des Bundesrates hören, dass diese Interpretation falsch ist, dass also auch die Kantone hier Vorschläge unterbreiten können. Ich bin dankbar, wenn Sie dem zustimmen.