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Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-12-11

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-11

Wortprotokoll

Ich habe zu Artikel 8 des Bundesgesetzes über die Kommission zur Verhütung von Folter noch eine Bemerkung. Im Zusammenhang mit der Regelung der Befugnisse schlagen wir Ihnen einen neuen Absatz 4 vor. Ausfluss dieses Antrages ist die Tatsache, dass bereits jetzt Kontrollmechanismen bestehen. Es ist nicht so, dass in unserem Land keine Kontrollen bestehen. Innerstaatlich ist nämlich festzustellen, dass Personen, denen die Freiheit entzogen ist, die Vollzugsbedingungen mit den üblichen Rechtsmitteln der Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtspflege rügen können. Hinzu kommt die Tatsache, dass in verschiedenen Kantonen spezielle Institutionen bestehen, die eine verwaltungsinterne, bisweilen sogar eine verwaltungsunabhängige Aufsicht ermöglichen.

Im Rahmen des Eintretens habe ich auch darauf hingewiesen, dass die Schweiz bereits jetzt durch zwei Abkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe eingebunden ist. Es macht deshalb Sinn, die Kommission darauf hinzuweisen bzw. zu ermächtigen, bei diesen bestehenden Kontrollmechanismen Informationen einzuholen bzw. Einsicht in die Kontrollberichte zu nehmen. Auf diese Weise kann die Effizienz gesteigert werden, und insbesondere werden Doppelspurigkeiten vermieden.