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Speck Christian · Nationalrat · 2000-11-29

Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-11-29

Wortprotokoll

Ich bitte Sie zu beachten, dass es sich bei Artikel 25 um Übergangsbestimmungen handelt. Bei den vier Minderheitsanträgen und dem Antrag der Mehrheit ist zu berücksichtigen, dass diese für die Dauer von sechs Jahren gelten. Nach sechs Jahren ist der Markt offen. Die soeben begründeten Anträge der Minderheiten I und II wollen in der Übergangsphase die Quoten für Endverteiler, die während der ganzen Übergangszeit weiterhin über das örtliche Monopol verfügen, massiv erhöhen, die Minderheit I sogar mit 30 Prozent bei Inkrafttreten des Gesetzes bzw. 60 Prozent nach drei Jahren. Das würde bedeuten, dass wir nicht nur bei den Grossabnehmern eine totale Marktöffnung hätten. Das hätte all die Folgen, die der Bundesrat in seiner Botschaft schon festgehalten hat und die es zu vermeiden gilt; deshalb auch die gestaffelte Marktöffnung.

Kollege Leutenegger Hajo hat klar festgehalten und versichert, dass die Endverteiler ihren Marktvorteil aus den Quoten, die sie auf dem freien Markt zu Spottpreisen kaufen [PAGE 1300] können, ihren Kunden weitergeben. Da sind gewisse Zweifel angebracht; deshalb hat der Ständerat in Artikel 28 Absatz 1 einen Buchstaben c eingefügt, wonach sie dazu gezwungen werden sollen, ihre Preisvorteile auch weiterzugeben.

Mit dem Antrag der Minderheit III versuche ich eine Lösung einzubringen, die den vom Bundesrat und vom Nationalrat beschlossenen Martköffnungssatz für Endverteiler von 10 Prozent bzw. 20 Prozent nach drei Jahren beinhaltet. Zusätzlich beantragt meine Minderheit III, dass für energieintensive mittlere Unternehmen die Schwellenwerte für den Marktzutritt gesenkt werden: 3 Gigawatt sofort und 0,5 Gigawatt nach drei Jahren. Damit ermöglichen Sie energieintensiven mittleren Unternehmen, die gleiche Marktposition zu erhalten, wie sie die Grossabnehmer haben. Das hat den Vorteil, dass ein Teil der Preisvorteile, die da gewährt werden, direkt den Endkunden zukommen. Haushalte und Kleingewerbe werden von der von Bundesrat und Nationalrat beschlossenen Quote in der Höhe von 10 bzw. 20 Prozent profitieren, aber auch davon, dass beim Strom bereits in der Übergangszeit eine allgemeine Preissenkung stattfinden wird.

Der Antrag der Minderheit III ergänzt die vom Bundesrat angestrebte, geordnete Marktöffnung um eine wirtschaftlich ausgewogene Lösung. Der Marktöffnungsgrad ist beim Antrag der Minderheit III etwas grösser als beim Antrag der Kommissionsmehrheit und als beim Beschluss des Ständerates, der 20 bzw. 40 Prozent vorsieht. Es geht nicht darum, die Marktöffnung zu verzögern, aber es wird ein anderer Ansatz gewählt.

Mit dieser Lösung können die Romands leben, denn sie haben zu Recht Bedenken, dass insbesondere in ihrem Gebiet markante Veränderungen bei den Arbeitsplätzen stattfinden werden. Sie sind an einer geordneten Marktöffnung interessiert. Deshalb will der Antrag der Minderheit IV (Maillard) auch am Entwurf des Bundesrates, der 10 bzw. 20 Prozent vorsieht, festhalten. Eine geordnete Marktöffnung wird durch den Antrag der Minderheit III eher gewährt als durch den Antrag der Kommissionsmehrheit auf 20 bzw. 40 Prozent.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit III zuzustimmen.