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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-12-11

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-11

Wortprotokoll

Die Kommission will im Gegensatz zum Bundesrat die Eltern bei der Finanzierung der Vollzugskosten stärker in die Pflicht nehmen und schlägt darum vor, dass die Eltern sich nicht nur im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht an den Vollzugskosten beteiligen, sondern "mindestens" im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht. Nach oben ist die Bestimmung dann offen, wie sie sich beteiligen sollen.

Der Bundesrat kann sich mit diesem Antrag nicht anfreunden. Die finanzielle Verantwortung der Eltern muss justiziable Grenzen haben. Wenn die Behörden dazu übergehen, die Eltern über die Unterhaltspflicht hinaus zum Tragen der Vollzugskosten zu verpflichten, befürchten wir unzählige Rechtsstreitigkeiten über diesen Punkt. Dagegen ist die Bestimmung, sich im Rahmen der zivilrechtlichen Unterhaltspflicht zu beteiligen, klar und justiziabel. Wir brauchen, wie die Erfahrung zeigt, in dieser Frage klare Regeln, und der Vorschlag des Bundesrates ist praxistauglicher.

Zudem sind erzieherische Massnahmen regelmässig wirkungslos, wenn das Umfeld des Jugendlichen dagegen opponiert. Das ist ein weiterer Punkt, der hier von den Praktikern geltend gemacht wird. Würden die Eltern allzu stark zur Kasse gebeten, leisteten sie Widerstand gegen erzieherische Massnahmen, die man einleiten sollte, bei denen dann aber ohne Mitwirkung der Eltern nichts passiert. Bei klaren Kostenfolgen ist das weniger der Fall. Manche Eltern würden natürlich gegen teure Massnahmen Rechtsmittel einlegen, auch wenn die Zweckmässigkeit des Urteils ausser Frage stünde, und das hilft dann wieder bei den erzieherischen Massnahmen nicht.

Deshalb beantragen wir Ihnen, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen und nicht dem Antrag Ihrer Kommission.