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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-12-11

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-11

Wortprotokoll

Nachdem die Gleichstellung von stationärer Beobachtung und Untersuchungshaft aufgegeben wurde, besteht bei Artikel 38 weiterer Anpassungsbedarf. Insbesondere ist klarzustellen, dass Beschwerden auch gegen die Anordnung der Untersuchungs- und Sicherheitshaft zulässig sind, dass aber in diesen Fällen das Zwangsmassnahmengericht entscheiden soll.

Der Bundesrat unterstützt hier den Antrag der Kommission für Rechtsfragen und nicht den eigenen, weil der Antrag der Kommission die Folge der vorher gefassten Beschlüsse ist.