Altherr Hans · Ständerat · 2007-12-11
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-11
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung zu meinen Anträgen, die Sie auf einem A4-Blatt erhalten haben. Es handelt sich um sechs Einzelanträge, die nicht im Rahmen eines Konzepts zu sehen sind. Sie können also einzelne Anträge annehmen oder ablehnen, das spielt für das Gesamte keine Rolle. Mit einer Ausnahme zielen alle Anträge darauf ab, das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen; die Ausnahme betrifft Artikel 33.
Zu Artikel 10: Hier geht es um die Ablehnung des zuständigen Richters, der allenfalls in einem Hauptverfahren dann noch einmal zum Zuge kommt. Hier ist im neuen Antrag des Bundesrates eine Frist von 20 Tagen vorgesehen. Ich beantrage Ihnen, diese Frist auf 10 Tage zu halbieren. Zur Begründung: Die Frist von 20 Tagen findet sich im Gesetz sonst nicht. Hingegen gibt es im Strafbefehlsverfahren eine Einsprachefrist von 10 Tagen. Meine Begründung ist die: Wenn man für die Einsprache eine Frist von 10 Tagen als genügend lang erachtet, kann man das auch bei der Ablehnung so sehen, weil die Jugendlichen und ihre Eltern auf diese Möglichkeit ja aufmerksam gemacht werden müssen, und dann genügen 10 Tage. Damit kann man das Verfahren etwas beschleunigen, weil die Behörden diese 20 bzw. 10 Tage ja abwarten müssen, bevor sie fortfahren können. Es ist ein Detail, aber es lohnt sich, hier darüber zu diskutieren und zu entscheiden.