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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-11-29

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-11-29

Wortprotokoll

Sowohl die Frage des Stilllegungsfonds als auch jene des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke sind geregelt, und zwar im Atomrecht. Der Stilllegungsfonds funktioniert seit den Achtzigerjahren; der Entsorgungsfonds ist beschlossen und wird auf den 1. Januar 2001 in Kraft treten.

Ich verhehle Ihnen nicht, dass dieser Entsorgungsfonds zum Teil auch durch Ihre Kommission und durch Ihre Bemühungen, Herr Rechsteiner Rudolf, gepuscht wurde. Ich würde aber jetzt an Ihrer Stelle die Früchte Ihrer Arbeit auch zur Kenntnis nehmen und geniessen, denn man kann sagen, dass das funktioniert.

Diese Regelung gehört sachlich nicht in dieses Gesetz; wir haben das im Atomrecht geregelt. Zudem läuft die Totalrevision des Atomgesetzes; voraussichtlich im März 2001 wird der Bundesrat die Botschaft zum revidierten Kernenergiegesetz verabschieden. Es kommt noch eine Beobachtung dazu: Nach dem Legalitätsprinzip müsste die Höhe der Abgabe - mindestens in den Grundzügen - auf Gesetzesstufe festgeschrieben werden.

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