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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-12-13

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-13

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst meine Interessen offenlegen: Ich bin Mitglied des Initiativkomitees der Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin".

Ich habe in den letzten Jahren eine zunehmende Diskrepanz festgestellt, indem einerseits die Akzeptanz der Komplementärmedizin in der Bevölkerung zugenommen hat - sie ist mittlerweile sehr gross -, wie das jetzt auch Frau Kollegin Diener ausgeführt hat, und dass umgekehrt die Bedeutung der Komplementärmedizin im Gesundheitswesen eher zurückgedrängt wurde oder abgenommen hat. Das hat nicht erst damit angefangen, dass der Gesundheitsminister im Juni 2005 entschieden hat, jene fünf komplementärmedizinischen Methoden nicht mehr in der Grundversicherung zu belassen, sondern es hat schon vorher begonnen. Die Volksinitiative wurde auch vorher lanciert, sie wurde nämlich im September 2004 lanciert, wie das Herr Bundesrat Couchepin ebenfalls ausgeführt hat.

Es geht den Initiantinnen und Initianten nicht darum, möglichst viele komplementärmedizinische Methoden über die Grundversicherung abrechnen zu lassen. Es geht ihnen vielmehr darum, die Zusammenarbeit zwischen der Schulmedizin und der Komplementärmedizin zu verbessern, denn, davon bin ich wirklich felsenfest überzeugt, beide Ansätze haben ihre Stärken, und beide Ansätze haben ihre Schwächen. Es ist schade, wenn man diese beiden Ansätze gegeneinander ausspielt. Im Gegenteil, meines Erachtens sollten zum Wohl der Patientinnen und Patienten eben die gute Zusammenarbeit und das ergänzende Element gefördert werden. Damit das möglich ist, müssen eben gewisse Voraussetzungen erfüllt sein; Herr Kollege David hat es bereits skizziert. Ich habe eigentlich keine Differenzen, möchte vielleicht ergänzen, dass aus meiner Sicht die Komplementärmedizin auch in der Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte vermehrt eine Rolle spielen sollte. Das erweitert ihren Horizont, ihre Möglichkeiten bei der Diagnose, aber auch bei der Therapie von Patientinnen und Patienten. Damit sie das in ihre Ausbildung einbeziehen können, muss natürlich auch die Forschung möglich sein.

Ein weiterer Punkt: Die komplementärmedizinischen Heilmittel, das haben wir gehört, müssen erhältlich sein. Wir hatten in den letzten Jahren Probleme mit den Zulassungsbestimmungen, die zum Teil verändert und, anstatt vereinfacht, erschwert wurden, und zwar in dem Sinne, dass komplementärmedizinische Heilmittel, die zum Beispiel in Kleinstmengen abgegeben werden, gar nicht mehr zur Zulassung angemeldet wurden oder dass die Hürden so hoch waren, dass Heilmittel, die seit Jahren oder Jahrzehnten erfolgreich eingesetzt worden waren, plötzlich nicht mehr auf dem Markt erhältlich waren. Diese Entwicklung ist nicht sinnvoll, weil sie die Vielfalt einschränkt und letztlich auch das Gesundheitswesen verteuert, weil die Alternativen doch oft teurer sind.

Bezüglich des Bereichs der Grundversicherung ist es klar, dass Leistungen nur abgegolten werden, sofern diese von FMH-Ärzten mit Zusatzausbildung verschrieben werden. Da sind sich die Initiantinnen und Initianten einig, und es wurde nie irgendetwas anderes verlangt. Auch sollen diese Leistungen nur in beschränkter Zahl zugelassen werden. Es geht nicht darum, möglichst viele Leistungen kassenpflichtig zu machen. Nachdem die fünf komplementärmedizinischen Heilmethoden jetzt nicht mehr in der Grundversicherung sind, ist die Versicherung dieser Methoden aber nur noch über die Zusatzversicherungen möglich. Zwei Millionen Menschen haben heute keine Zusatzversicherung in diesem Bereich - zum Teil, weil sie das nicht wollen, zum Teil aber auch, weil sie in diese Zusatzversicherung gar nicht hineinkommen. Sie wissen ja, da bewegen wir uns im Privatversicherungsbereich. Gerade Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten kommen in diese Zusatzversicherungen nicht hinein - auch Kinder, die mit Geburtskrankheiten auf die Welt kommen, kommen nicht in diese Zusatzversicherungen hinein -, obwohl wir wissen, dass die Komplementärmedizin gerade bei Chronischkranken zum Teil hilfreich sein kann; dann nämlich, wenn die Schulmedizin am Ende ist.

Noch einen weiteren Punkt möchte ich erwähnen; das ist die Patientensicherheit. Herr Kollege David hat es gesagt: Die Zuständigkeit dafür, dass nur Tätigkeiten zugelassen werden, die auch die Sicherheitskriterien erfüllen, liegt hier in erster Linie bei den Kantonen. Ich gehe aber davon aus, dass der Bund im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes doch auch gewisse Qualitätsanforderungen für Diplome und die Ausübung bestimmter Berufe stellen sollte - und er kann das auch -, damit die Patientensicherheit und die Qualität hier gesichert werden können.

Jetzt noch zum Text der Initiative, die ja eine umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin verlangt. Wir haben es gehört - in diesem Rat, auch im Nationalrat -: Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die finden, dass dieser Text mit der "umfassenden Berücksichtigung" zu weit gehe. Ich bin der Meinung, dass es wie bei allen Verfassungstexten am Parlament liegt, diesen Text nachher auch sinnvoll und umsichtig umzusetzen. Trotzdem muss ich zugeben, dass der Antrag Büttiker all jenen entgegenkommt, die befürchten, dass mit dem Initiativtext ein Übergewicht für die Komplementärmedizin entstehen oder dass die Initiative zu weit gehen könnte.

Für mich stand immer im Vordergrund, dass es in erster Linie darum geht, die Zusammenarbeit zwischen Schul- und Komplementärmedizin zu verbessern, und das könnte auch mit dem Antrag Büttiker erreicht werden. Ich bitte Sie deshalb - wenn Sie erlauben, Herr Präsident, spreche ich jetzt auch gleich noch zu Artikel 2 -, meinen Antrag als Eventualantrag zum Antrag Büttiker zu betrachten. Die Frage, ob der Gegenvorschlag von Herrn Kollege Büttiker zum Rückzug der Volksinitiative führen würde, kann ich Ihnen heute selbstverständlich nicht definitiv beantworten; ich bin eines von 27 Mitgliedern des Initiativkomitees. Indem ich aber meinen [PAGE 1105] Antrag zum Eventualantrag zum Antrag Büttiker erkläre, bringe ich doch zum Ausdruck, dass ich mich dann, wenn der Antrag Büttiker durchkommt, für einen Rückzug der Initiative einsetzen werde.

Ich bitte Sie, dem Antrag Büttiker zuzustimmen, im Sinne einer guten und auch mehrheitsfähigen Lösung.