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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2007-12-17

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-17

Wortprotokoll

Meine Motion knüpft an die Beratung des Bundesgesetzes über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige an. Wir haben dieses Geschäft in der letzten Session beraten und werden es vermutlich noch in dieser Session abschliessen. Während der Beratung in der Kommission ist die Frage aufgetaucht, wie eigentlich sichergestellt wird, dass bei einer straflosen Selbstanzeige von der öffentlichen Hand unrechtmässig bezogene Leistungen bzw. nichtentrichtete Sozialversicherungsbeiträge eingefordert werden können. Diese Diskussion in der Kommission fand nicht zuletzt vor dem Hintergrund der damals heftig geführten Debatte über den Sozialhilfemissbrauch statt.

Es kann nicht angehen, dass der Datenschutz verhindert, dass der Missbrauch von Sozialhilfebezügen aufgedeckt werden kann. Es geht aber ebenfalls nicht an, dass Leute aufgrund von falschen Angaben bei den Steuern Stipendien oder andere Leistungen beziehen und dann bei der Selbstanzeige erst noch straflos ausgehen. Wir waren uns folglich in der Kommission darüber einig, dass von der öffentlichen Hand unrechtmässig bezogene Leistungen bzw. nichtentrichtete Sozialversicherungsbeiträge im Falle von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zurückbezahlt werden müssen. Auch der Bundesrat hat diese Haltung unterstützt. Er hat damals festgestellt, dass dieses Problem im Rahmen der Botschaft nicht erwähnt worden sei, obwohl es real existiere; somit bestehe hier eine echte Pendenz.

Die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich dann aber dafür entschieden, dass diese Frage entweder vom Zweitrat anzugehen sei oder dass die Angelegenheit im Rahmen eines Vorstosses angeschaut werden solle. Der Zweitrat hat es vorgezogen, die Vorlage ebenfalls möglichst rasch zu verabschieden, und schlägt hier deshalb keine Lösung vor. Hingegen liegt Ihnen heute eine Motion vor, und diese bringt zum Ausdruck, dass eine Mehrheit Ihrer Kommission nach wie vor der Meinung ist, dass diese Frage angepackt werden soll, denn der missbräuchliche Bezug von staatlichen Beiträgen - seien dies Sozialhilfen, Stipendien oder Direktzahlungen - kann uns nicht egal sein. Im Gegenteil: Es gehört zu unseren Aufgaben, dafür zu sorgen, dass solche Missbräuche wenn immer möglich verhindert werden und dass sie dort, wo sie nicht verhindert werden konnten, aufgedeckt und die entsprechenden Beiträge zurückbezahlt werden. Das ist der Inhalt meiner Motion, die Ihnen heute vorliegt.

Der Bundesrat bemerkt in seiner Stellungnahme zu Recht, dass für die Einforderung unrechtmässig entrichteter Beiträge eine gesetzliche Grundlage notwendig sei. Deshalb habe ich ja auch eine Motion eingereicht. Ich bin mir bewusst, dass diese Beiträge der öffentlichen Hand sehr unterschiedlich sind und dass es nicht darum gehen kann, jeden einzelnen Franken zurückzufordern. Was ich verlange, ist ein verhältnismässiger und praktikabler Weg. Selbstverständlich muss eine solche Vorlage auch zusammen mit den Kantonen erarbeitet werden.

Meine Kontakte mit der kantonalen Steuerbehörde meines Kantons haben mir aber gezeigt, dass es einen solchen verhältnismässigen und praktikablen Weg gibt. Dass der Bundesrat zu einer solchen Lösung nun plötzlich nicht mehr Hand bieten will, erstaunt mich sehr. Nachdem er den Handlungsbedarf ebenfalls anerkannt hat, ist es merkwürdig, dass er nun mit dem Hinweis auf das Steuergeheimnis plötzlich nichts mehr davon wissen will. Herr Bundesrat, wie wollen Sie der Bevölkerung erklären, dass jemand aufgrund von Steuerhinterziehung zu Unrecht Tausende von Franken Stipendien bezogen hat und dann am Schluss, wenn er sich selbst anzeigt und straflos ausgeht, nicht einmal mehr diese Stipendien, die er zu Unrecht bezogen hat, zurückbezahlen muss? Das können Sie niemandem begreiflich machen. In diesem Zusammenhang auf das Steuergeheimnis zu verweisen ist genau gleich absurd, wie wenn der Sozialhilfemissbrauch mit dem Datenschutz verteidigt wird.

Ich betone noch einmal: Es geht mir nicht darum, eine perfekte Lösung zu suchen, mit welcher über jeden einzelnen Bezug einer öffentlichen Leistung nachgeforscht und diese dann zurückgefordert wird. Ich bin mir auch bewusst, dass es für den grössten Teil der Sozialversicherungsbeiträge bereits eine Meldepflicht gibt. Aber bei Steuerhinterziehung und -betrug sollen nicht ausgerechnet jene geschont werden, die den Staat oder, besser gesagt, alle anderen Steuerpflichtigen geschädigt haben.

Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, das Vertrauen der Steuerpflichtigen in eine umfassende Wahrung des Steuergeheimnisses sei eine unabdingbare Voraussetzung für eine bürgernahe und effiziente Verwaltungstätigkeit. Dem möchte ich Ihnen gegenüber, Herr Bundesrat, entgegenhalten, dass es für die Steuerpflichtigen mindestens so wichtig ist, darauf vertrauen zu können, dass die Steuerbehörden unrechtmässig bezogene Leistungen der öffentlichen Hand oder unterschlagene Sozialversicherungsbeiträge korrekt einfordern und nicht mit dem Hinweis auf das Steuergeheimnis einfach übergehen.